Universitätsklinikum Münster - Brandschutzsanierung Zentralklinikum Gebäudeteil A/D - Objektplanung Leistungsphase 8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Brandschutzsanierung Zentralklinikum Gebäudeteil A/D - Objektplanung Leistungsphase 8
Objektplanung LP 8 für das Projekt Brandschutzsanierung, Zentralklinikum Gebäudeteil A/D
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster setzt im Zentralklinikum, Bauteil A und Bauteil D eine umfassende Kernsanierung um. Die bestehende, 40 Jahre alte, technische Infrastruktur sowohl in den Nutzgeschossen als auch in den Installationsgeschossen wird erneuert. Nach der Fertigstellung der Erweiterung des Bestandes, des Interdisziplinären Erweiterungsbaus (IEZ), erfolgt die Sanierung des Gebäudeteils A/D, einschließlich der Sanierung der Fassade des Bauteils, die dem Erscheinungsbild des IEZ angepasst wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Vorausgegangenen Verhandlungsverfahren nach öffentlichen Teilnahmewerttbewerb ist kein wertbares Angebot eingegangen. Daher wurden in diesem Verfahren gezielt 3 Bieter gebeten ein Angebot abzugeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BOS Projektmanagement GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1DMEQMVP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.