Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung Gebäude
Leistungen der Architektur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) für das städtische Gymnasium in Gütersloh. Das Gymnasium soll durch den Neubau eines Anbaus an den bestehenden Mensatrakt erweitert werden.
Die Stadt Gütersloh ist Trägerin des Städt. Gymnasiums, Schulstraße 18, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.800 Schüler*innen und 150 Lehrer*innen. Das Städt. Gymnasium wurde in den Jahren 1962 - 65 errichtet. In den Jahren 2009 bis 2013 wurde es in weiteren Teilen durch Neubauten ergänzt, ausgeführt vom Architekturbüro Herzog & Kordtomeikel in Gütersloh. Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Die Erweiterung muss auf Grund der beengten Platzsituation auf dem Gelände des Städt. Gymnasiums zwingend direkt an den Mensa-Bau angedockt werden. Die neu zu schaffende Bruttogeschossfläche beträgt ca. 2.000 m².
Besonders wesentlich ist dabei die optische Gestaltung des Anbaus. Dieser ist an den Mensatrakt anzuschließen. Das äußere optische Erscheinungsbild hat dem des Naturwissenschaftlichen Trakts zu entsprechen. Der Anbau soll eine optische Wiederholung dessen darstellen und das vorhandene Ensemble vervollständigen.
Die Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) die Leistungsphasen 4 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2) und Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftrag soll ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden, weil ein Fall nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vorliegt. Danach ist es ausnahmsweise zulässig, einen öffentlichen Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann.
Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
Das Städt. Gymnasium befindet sich in der Innenstadt von Gütersloh und ist von dichter Bebauung umgeben. Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Nach umfangreicher Prüfung hat die Stadt Gütersloh festgestellt, dass sich der benötigte Raumbedarf nur durch eine Erweiterung durch einen Anbau an den bereits bestehenden Mensabau realisieren lässt („Neubau G9“). Aufgrund der beengten Platzsituation und der Raumanforderungen muss der Baukörper angedockt werden. Die Schaffung eines freistehenden unabhängigen Baukörpers ist wegen des umfangreichen Raumbedarfs nicht möglich. Ebenso scheiden ausreichend große Anbauten an anderer Stelle auf dem Gelände aus.
Die äußere Gestaltung der bestehenden Baukörper, an die angedockt werden soll, umfasst in Teilen eine Beplankung mit HPL-Fassadenplatten in der Farbe anthrazitgrau. Um diese dunkle Fassade aufzulockern, ist sie mit horizontalen Fensterbändern mit grauen Rahmenprofilen ausgestattet. Sich öffnende Fensterflügel werden durch ein markantes Orange in einem Teilgebäude hervorgehoben. Farbliche Akzente setzen Glasplatten in diesen Bändern in verschiedenen Grüntönen im angrenzenden Gebäudeteil fort. So entsteht eine spannungsvolle Fassadengestaltung.
Anschließend nach Westen wird die Fassade des Naturwissenschaftlichen Bereiches mit vertikalen Fassadenabschnitten ausgeführt. Vorhanden ist weiter eine Glasfuge zur Kenntlichmachung des Treppenhauses und weitergehend nach Westen eine breitere gebäudehohe Glasfassade. Bei dem sich anschließenden Gebäudeteil erfährt der Baukörper wieder eine horizontale Ausrichtung. Im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die vollständig verglast ist. Hier entsteht eine große Leichtigkeit des Baukörpers. In verschiedenen Sprachen, in den Farben Grün und Orange, sind die Wörter „Essen“, „Trinken“ und „Mensa“ aufgeklebt. Somit ist die Nutzung bereits von weither sichtbar und gut zu erkennen. Die darüber liegenden Klassenräume verfügen wieder über horizontale Fensterbänder. Umrahmt werden diese Fenster durch eine weiße Putzfassade. Den Naturwissenschaften wird mit der dunklen HPL-Fassade eine helle, schwebende, weiß-gerahmte Fassade angefügt. Dies nimmt dem Ensemble die Schwere des östlichen Bauteils und komplettiert sie zu einer architektonisch gelungenen Einheit. Grüne Farbtupfer in Form der Glasplatten verhindern Eintönigkeit. Die Fensterplatzierung erzeugt eine architektonische Spannung an allen Baukörpern.
Der vorgesehene Auftragnehmer ist Urheberrechtsinhaber des Architekturwerkes des zuvor beschriebenen Bestandes. Eine Veränderung des Bestandes durch den Erweiterungsbau beeinträchtigt das Urheberrecht am Bestand. Durch die Fortführung des Gebäuderiegels unter Aufnahme der Gestaltungselemente wird mit dem Neubau G9 eine optische Einheit geschaffen. Eine entsprechende Gestaltung des Neubaus als Anbau unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht des vorgesehenen Auftragnehmers. Eine neue, andere Fassadengestaltung, sei es im Wechsel des Fassadenmaterials, z. B. durch ein Verblendmauerwerk, und einer anderen Fensteranordnung, z. B. durch eine Lochfassade, würde den Gesamteindruck des Ensembles zerstören.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html