Augustinus-Grundschule - Ersatzneubau Turnhalle: Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-O-074
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duelmen.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Augustinus-Grundschule - Ersatzneubau Turnhalle: Rohbauarbeiten
Bauleistung
48249 Dülmen
Rohbauarbeiten inkl. Erd-/ Entwässerungsarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur geplanten Baustellenbesetzung. Hierbei sind die Qualifikationen (Meister / Geselle /
Lehrling / Helfer / Fachwerkern) zu benennen.
- Angaben über die Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Kalenderjahren durchschnittlich
beschäftigten, eigenen Mitarbeiter.
- Angaben über vergleichbare Projekte der letzten 3 Kalenderjahre. Für alle Referenzen sind die
Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
siehe Vergabeunterlagen LV "Hinweis Referenzen und Qualifikation der Mitarbeiter"
Abschnitt IV: Verfahren
Dülmen, Tiberstraße 17
Die Angebotsöffnung ist gemäß § 14 EU VOB/A nicht bieteröffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.).
Rechnungsadresse: [gelöscht]
Das Angebotsschreiben, das Leistungsverzeichnis und das Formblatt 225a sind zwingend vorzulegen. Ebenso empfehlen wir bei Vorlage des Leistungsverzeichnisses als GAEB-Datei, vorsichtshalber zusätzlich ein Kurz-LV vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBWY1DRT5DY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.