2023-0286 Digitalpakt Duisburger Schulen - IT-Infrastruktur und Niederspannungstechnik (hier: Paket 13 KGS Fährmannschule und SfLb Bruckhauser Straße in Duisburg-Beeck) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0286
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://einkaufsportal.duisburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://einkaufsportal.duisburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0286 Digitalpakt Duisburger Schulen - IT-Infrastruktur und Niederspannungstechnik (hier: Paket 13 KGS Fährmannschule und SfLb Bruckhauser Straße in Duisburg-Beeck)
Digitalpakt Duisburger Schulen - IT-Infrastruktur und Niederspannungstechnik (hier: Paket 13 KGS Fährmannschule und SfLb Bruckhauser Straße in Duisburg-Beeck)
KGS Fährmannschule Neanderstraße 121 47139 Duisburg, SfLb Bruckhauser Straße Bruckhauser Str. 18 47139 Duisburg
Die DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH führt diese Ausschreibung im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg
Amt für Schulische Bildung
Ruhrorter Str. 187
47119 Duisburg
durch.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Erneuerung der IT-Infrastruktur und Niederspannungstechnik im Rahmen des Digitalpakt Duisburger Schulen (hier: Paket 13 KGS Fährmannschule und SfLb Bruckhauser Straße in Duisburg-Beeck)
Zielsetzung für die Stadt Duisburg ist die vorrangige Investition in die IT-Grundstruktur innerhalb der Duisburger Schulen mit umfassender LAN-Verkabelung, WLAN Ausstattung und der daraus sich ergebenen Elektroausstattung, die zum Betrieb von Geräten, Anzeige- und Interaktionsgeräten und allen weiteren IT Techniken benötigt wird.
Die Ergebnisse der Schulbegehungen zeigen deutlich den dringenden und umfangreichen Investitionsbedarf in die IT-Infrastruktur in den Duisburger Schulen. Auf eine Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur kann aber nicht verzichtet werden, da diese erst die Grundlage dafür liefert, dass digitale Geräte genutzt werden können.
Ebenso ist eine strukturierte Verkabelung der Klassenräume mit einer ausreichenden Datenübertragungsrate unabdingbar, damit diese von allen Schüler*innen und Lehrkräften zeitgleich ohne Performanceeinbrüche genutzt werden können, um z.B. Lehrinhalte um aktuelle Informationen durch den Zugriff auf das Internet zu ergänzen.
Ohne eine Steckdose oder einen elektrischen Anschluss kann weder ein WLAN-Netz noch ein Beamer, Bildschirm o.ä. betrieben werden. So ist gleichzeitig mit der Beschaffung von digitalen Anzeigegeräten und den aktiven Netzwerkkomponenten auch die Errichtung einer entsprechenden Niederspannungsversorgung sicher zu stellen.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nun um die Elektrobauarbeiten für die Schule "Paket 13 KGS Fährmannschule und SfLb Bruckhauser Straße in Duisburg-Beeck".
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung befindet sich in den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
=> Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
=> Vordruck VHB 124
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen VHB 233 (falls relevant)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft VHB 234 (falls relevant)
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB 235 (falls relevant)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB 236 (falls relevant)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A):
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen)
Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde
=> Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
=> Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
=> Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr. Vorstehende Mindestbedingung gilt ebenso erfüllt bei einer Haftpflicht-Deckungssumme von 3,0 Mio. Euro, wenn diese zweifach-maximiert je Geschäftsjahr zur Verfügung steht. => Vordruck VHB 124
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A):
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr. Vorstehende Mindestbedingung gilt ebenso erfüllt bei einer Haftpflicht-Deckungssumme von 3,0 Mio. Euro, wenn diese zweifach-maximiert je Geschäftsjahr zur Verfügung steht.
Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A
durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen => Vordruck VHB 124
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) => Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
=>Vordruck VHB 124 - Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Durchführung von Elektrobauarbeiten
- Referenzerklärung (Formblatt F1) - Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Durchführung von Elektrobauarbeiten
Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
=>Vordruck VHB 124 - Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Durchführung von Elektrobauarbeiten
- Referenzerklärung (Formblatt F1) - Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Durchführung von Elektrobauarbeiten
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1YXP3CLT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]