VgV Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Neubau Hallenbad Leinfelden-Echterdingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leinfelden-echterdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Neubau Hallenbad Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen beabsichtigt den Ersatzneubau eines Gartenhallenbades in Leinfelden. Das bestehende und sanierungsbedürftige Hallenbad, das seit 1965 im Betrieb ist, soll in diesem Zuge rückgebaut werden.
Mit dem Neubau soll ein zeitgemäßes, dem Stand der Technik entsprechendes Hallenbad mit mehreren Schwimmbecken und einem weitläufigen Außenbereich geschaffen werden. Die Besonderheit der Aufgabe stellt die prominente Lage am Stadtpark neben der Filderhalle dar. Das neue Gartenhallenbad soll als Baukörper und mit seinen Freianlagen in den Park integriert werden.
Hierzu wurde ein Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil durchgeführt.
Aktuell findet die Überarbeitung der Preisträger, Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten, statt.
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020), Teilleistungen der Projektstufen 1-5, HB A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Grundleistungen der Phase 1 Projektvorbereitung werden vom Projektsteuerer geleistet, ausgenommen B2. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Für den Neubau des Hallenbades werden zudem Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA, HLS, Fachplanung Schwimmbadtechnik und Elektro mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Ausloberin erwägt die Planung ggfs. in BIM durchführen und es ist geplant Landesfördermittel zu beantragen.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 07.02.2022.
Leinfelden-Echterdingen
Für das Budget sieht die Ausloberin für den Neubau der Schwimmhalle und der Freianlagen die nachfolgenden Kostenkennwerte (KG 300-500; inkl. MwSt.) vor:
- KG 300: 2.000 €/m² BGF, brutto
- KG 400: 1.400 €/m² BGF, brutto
- KG 500: 290 €/m², brutto (ohne Parkplätze)
Die Kosten beziehen sich auf den Stand der Auslobung von 2020.
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen verfolgt bei der Realisierung des Bauvorhabens die Unterstützung der „Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau“.
Mit diesem Projekt möchte das Land Baden-Württemberg das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen schärfen und zukunftsverträgliche Bauweisen fördern.
Ziele sind u.a.:
- die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten auf Grundlage von optimierten Prozessen und zukunftsgerechten technischen Lösungen.
- finanzielle Ressourcen schonen aufgrund niedriger Betriebs- und Unterhaltskosten.
- gesundheits- und umweltverträgliche sowie ressourcensparende und nutzerfreundliche Gebäude, die einen Beitrag zur Zukunftsverträglichkeit und Generationengerechtigkeit leisten.
- funktionsgerechte, gesundheitsverträgliche und behagliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Gebäudenutzer.
Weitere Informationen stehen unter https://www.nbbw.de zur Verfügung.
Die Vorgaben der NBBW sind als Bewertungskriterien zu sehen, nicht als bindende Vorgaben.
Insgesamt soll das neue Hallenbad in einem nachhaltigen Gebäude untergebracht werden. Durch eine Photovoltaikanlage, moderne Haustechnik und Anbindung an die Wärmeversorgung der Stadtwerke soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gebäude realisiert werden.
Das neue Hallenbad soll ein Beitrag zum Erreichen einer klimaneutralen Kommunalverwaltung gemäß den Zielen des Landesklimaschutzgesetztes von Oktober 2020 sein.
Auf eine materialgerechte und damit wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 07.02.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).