Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - integrativ - Eingliederungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 289 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - integrativ - Eingliederungsmaßnahmen
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - integrativ - Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2ff. Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung
Zielsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach §§ 76 ff SGB III ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern.
Bei der BaE im integrativen Modell erfolgt die fachpraktische alsauch die fachtheoretische Unterweisung beim Auftragnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt.
Bieter müssen Erfahrung in der Durchführung derartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren nachweisen können. Eine gültige Trägerzertifizierung für den ausgeschreibenen Bildungsbereich nach AZAV gem. § 176 ff SGB III ist notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.