HA 36-1 VPN 1&1
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HA 36 MDWL VPN 1&1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 36-1 VPN 1&1
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe beabsichtigt die Integration eines VPN-Gateways in die im Aufbau befindliche MPLS-Infrastruktur des Integrators 1&1 Versatel Deutschland GmbH. Die Integration des VPN-Gateways erfolgt in das MPLS des Medizinischen Dienstes an den 1&1 Versatel RZ-Standorten sowie im Internet. Hier verbinden sich mobile Endgeräte mit dem VPN-Gateway und erlangen somit Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk (sog. Remote Access für 1Gbit/s Internet- und 1Gbit/s MPLS-Anbindung).
Sitz der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Integration eines VPN-Gateways in die im Aufbau befindliche MPLS-Infrastruktur des Integrators 1&1 Versatel Deutschland GmbH. Die Integration des VPN-Gateways erfolgt in das MPLS des Medizinischen Dienstes an den 1&1 Versatel RZ-Standorten sowie im Internet. Hier verbinden sich mobile Endgeräte mit dem VPN-Gateway und erlangen somit Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk (sog. Remote Access für 1Gbit/s Internet- und 1Gbit/s MPLS-Anbindung).
Bestandteile der Lösung:
- Remote Access bestehend aus Endpoint Management System
- Firewall-Dienst
- Software-Agent
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftraggeberin betreibt betreibt bereist ein Multiprotocol Label Switching (MPLS) und ermöglicht damit die verbindungsorientierte Übertragung von Datenpaketen in einem verbindungslosen Netz entlang eines signalisierten Pfads. Dieses MPLS-Netz stammt vom identischen Systemlieferanten wie die neu zu beschaffenden VPN-Gateways. Die Integration anderer VPN-Gateways wäre zwar theoretisch denkbar aber dies würde im Havariefall die Ausfallsicherheit verringern, da theoretisch Schnittstellenprobleme im Sanierungsprozess denkbar sind. Außerdem wären weitere Schulungen der das Netzwerk überwachenden/betreibenden Mitarbeiter notwendig und auch hier ist über die Doppelung ein Sicherheitsrisiko denkbar. Die Integration müsste darüber hinaus im RZ des Auftarggebers vollzogen werden und wäre damit wesentlich aufwendiger zu realisieren und somit teuer als direkt im MPLS des Auftragnehmers.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.1und1.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de