Verlängerung Microsoft Supportvertrag 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ZII 6-O 1088/00019#00261
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Microsoft Supportvertrag 2023
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung des Supportvertrages für Produkte des Herstellers Microsoft. Zudem sind in geringem Umfang Beratungsleistungen Bestandteil des Anschlussvertrages.
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung des Supportvertrages für Produkte des Herstellers Microsoft. Zudem sind in geringem Umfang Beratungsleistungen Bestandteil des Anschlussvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführbar, wenn die Leistung aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben und der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sein.
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf den Hersteller Microsoft bestehen. Die BaFin setzt im Bereich der Anwendergrundsysteme (Active Directory, Exchange etc.) Lösungen der Firma Microsoft ein. Ein Wechsel auf Alternativprodukte, welche ggf. ähnliche Funktionalitäten bieten, würde zu unvertretbaren Aufwänden führen.
Die Leistung ist aus folgenden Gründen von Microsoft zu beziehen:
Nur Microsoft als Hersteller besitzt das notwendige Wissen, sachgerechten Support zu leisten, so dass eine von Microsoft unabhängige Supportlösung nicht in Betracht kommt.
Dies gilt auch für die benötigten Beratungsleistungen. Jede unabhängige Lösung würde scheitern, da schon aufgrund der Lizenzbestimmungen nicht alle Funktionalitäten der Software für Dritte zugänglich sind.
Einen von Microsoft zu erbringenden Support bzw. Beratung über Dritte zu beziehen, ist sowohl wegen des benötigten Fachwissens als auch aus wirtschaftlichen und organisatorischen Erwägungen ebenfalls keine tragfähige Lösung. Nicht alles Fachwissen ist bei Dritten vorhanden. Die so entwickelte Lösung wäre aber unter Umständen qualitativ schlechter als eine von Microsoft. Selbst bei einer Einbeziehung von Microsoft durch den Vertragspartner würde eine zeitliche Verzögerung entstehen. Die so entstehenden Produktivitätsverluste oder sogar Datenschäden bei Systemausfällen sind aus Betriebssicht nicht zu verantworten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung Microsoft Supportvertrag 2023
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 63580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.