Projektsteuerung Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 47-23-5009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Ersatzneubau
Für das Brückenbauwerk "A40 / Unterführung der Ruhrorter Str." in Duisburg ist ein Ersatzneubau im vereinfachtem Baurechtsverfahren erforderlich. Die hier zu vergebenen Projektsteuerungsleistungen beinhalten die Abwicklung der planerischen Leistungen für den Ingenieurbau, die Verkehrsanlagen und die vorlaufenden Planungsleidtungen, wie Kampfmittel-, Leitungsabfragen, Grundstücksübersichten, Grunderwerbsplan, Strassentrassierung, Straßenquerschnitte.
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Hansastr. 2
47799 Krefeld
Deutschland
Die zu beauftragende Projektsteuerungsleistung beinhalt die Abwicklung der planerischen Leistungen für den Ingenieurbau, die Verkehrsanlage und die vorlaufenden Planungsleistungen, wie Kamfmittel- und Leitungsabfragen, Baugrund- und Schadstoffgutachten, Vermessungsleistungen (Lageplan u. Höhenplan), Grundstücksübersichten und Grunderwerbsplan, Strassentrassierung und Straßenquerschnitte.
Aufgrund der ablaufenden Restnutzungsdauer der Brücke "A40, Unterführung der Ruhrorter Str." im Jahr 2025 erfolgt zunächst ein Ersatzneubau im Sinne eines 1:1 Ersatzes im vereinfachtem Baurechtsverfahren, es erfolgt keine Planfeststellung.
Die Planung einer Überbauerneuerung, der Überbau besteht aus zwei Teilbauwerken, mit Sanierung bzw. Verstärkung des bestehenden Widerlager ist dem vollständigen Ersatzneubau vorzuziehen.
Die Maßnahme hat unter Aufrechthaltung des Autobahnverkehrs zu erfolgen. Im Rahmen der Planungsleistung ist unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten zu prüfen, ob der Bestand für eine 4+0 Verkersführung verstärkt werden kann oder ob Behelfsbrückeneinsatz zielführender ist.
Geplant ist die Einreichung des abgestimmten Bauwerksentwurfes spätestens am 01.09.2025, der Abschluss des Baurechtsverfahren mit spätestem Ende zum 31.12.2025 bei gleichzeitiger Veröffentlichung der Bauausschreibung.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
>= 200.000 €/anno (netto)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die Projektsteuerungsleistung in den Projektstufen 1-3 erbringt, bzw.
mehrere technische Fachkräfte sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die
Projektsteuerung in den einzelnen Projektstufen, zusammen gesehen müssen sie allen 3 Projektstufen abdecken, erbringen,
jeweils mit abgeschlossenem Studium im Ingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Ingenieurbauwesen, davon mind. ein Jahr in der Projektsteuerung im Bereich von Ingenieurbauwerkprojekten.
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch mehrere
Eigenerklärungen nachgewiesen werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von drei auf zehn Jahre erweitert.
Der Bewerber muss mindestens
einen Nachweis über die Durchführung von Projektsteuerungsleistungen im Bereich
Brückenbau erbringen, der sämtliche der folgenden Randbedingungen erfüllt (Eintrag siehe Referenzliste Anlage A 01):
• Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB
• Fertigstellung der Leistung (Schlussrechnung) und Abnahme dieser durch den
Auftraggeber bis 31.12.2022
• Straßenbrücke im Zuge einer Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße
Stadtstraße oder vergleichbar, auch Brücken der Bahn
• Neubau oder Ersatzneubau eines Brückenbauwerks
• Orthogonale lichte Weite zwischen den Widerlagern >= 10,0 Meter
• Projektsteuerungsleistung mit mind. 50 T€ Vergütungshonorar
Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
• drei technische Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium im Ingenieurwesen oder
vergleichbarer Qualifikation in Projektsteuerungsleistungen beschäftigt haben.
Auskünfte werden nur über dem Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur uf solche Fragen erteilt, die 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personen und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von >= 200.000 EUR netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Über den geforderten Mindestjahresumsatz hinausgehende Umsätze (netto)
im Leistungsbild Projektsteuerung
Wertungsstufen:
>= 200 T€ = 1 Pkt., >= 500 T€ = 2 Pkt., >= 1,0 Mio € = 3 Pkt.
Wichtung 20 %
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von drei auf zehn Jahre erweitert.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Anzahl der Büroreferenzen, welche die Mindestanforderungen aus 7.1
erfüllen.
Wertungsstufen (hier insg. max. 75% der Wichtung erreichbar):
1 Referenz = 1 Pkt , 2-3 Referenzen = 2 Pkt./ >3 Referenzen = 3 Pkt.
Referenzen mit Bezug zu Abstimmungen mit elektrifiziertem
Schienenverkehr oder/und Überführungsbauwerke der
Autobahn/Bundesfernstraßen o. gleichwertiger Straßen.
Wertungsstufen (hier insg. max 25 % der Wichtung erreichbar):
Referenz Abstimmung mit Straßenbahn- oder DB-Bezug = 1 Pkt.
Referenz Überführungsbauwerk der Autobahn/Bundesfernstr. o. glw. = 2 Pkt.
Beide Referenzen (Nachweis muss nicht im selben Projekt erfolgen) = 3.Pkt.
Wichtung 60 %
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Anzahl der technischen Mitarbeiter im Leistungsbild Projektsteuerung.
Wertungsstufen:
3 Mitarbeiter = 1 Pkt.,4-7 Mitarbeiter = 2 Pkt., >=8 Mitarbeiter = 3 Pkt..
Wichtung 20%
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
>= 200.000 €/anno (netto)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die Projektsteuerungsleistung in den Projektstufen 1-3 erbringt, bzw.
mehrere technische Fachkräfte sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die
Projektsteuerung in den einzelnen Projektstufen, zusammen gesehen müssen sie allen 3 Projektstufen abdecken, erbringen,
jeweils mit abgeschlossenem Studium im Ingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Ingenieurbauwesen, davon mind. ein Jahr in der Projektsteuerung im Bereich von Ingenieurbauwerkprojekten.
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch mehrere
Eigenerklärungen nachgewiesen werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von drei auf zehn Jahre erweitert.
Der Bewerber muss mindestens
einen Nachweis über die Durchführung von Projektsteuerungsleistungen im Bereich
Brückenbau erbringen, der sämtliche der folgenden Randbedingungen erfüllt (Eintrag siehe Referenzliste Anlage A 01):
• Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB
• Fertigstellung der Leistung (Schlussrechnung) und Abnahme dieser durch den
Auftraggeber bis 31.12.2022
• Straßenbrücke im Zuge einer Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße
Stadtstraße oder vergleichbar, auch Brücken der Bahn
• Neubau oder Ersatzneubau eines Brückenbauwerks
• Orthogonale lichte Weite zwischen den Widerlagern >= 10,0 Meter
• Projektsteuerungsleistung mit mind. 50 T€ Vergütungshonorar
Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
• drei technische Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium im Ingenieurwesen oder
vergleichbarer Qualifikation in Projektsteuerungsleistungen beschäftigt haben.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen gem Projektfortschritt und Vertragsbedingungen
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 2 Mio EUR, es ist der Nachweiszu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de