Gutachterleistungen für die Begutachtung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für das Informationstechnikzentrum Bund Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 9943/22/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterleistungen für die Begutachtung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für das Informationstechnikzentrum Bund
Gutachterleistungen für die Begutachtung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für das Informationstechnikzentrum Bund
Gegenstand dieses Vertrages ist die Begutachtung der ersten Umweltprüfung, des Umweltmanagementsystem, das Verfahren für die Umweltbetriebsprüfung und seine Umsetzung sowie die Validierung der Umwelterklärung sowie die zweimalige Validierung in Abständen von höchstens zwölf Monaten der aktualisierten Informationen der Umwelterklärung oder der aktualisierten Umwelterklärung des ITZBund.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem vorliegenden Verfahren handelte es sich um eine einzelne Auftragsvergabe im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (B 12.15 - 9943/22/VV : 1).
Aus technischen Gründen erfolgte die Angebotsphase auf der eVergabe-Plattform als "Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb".
Das dynamische Beschaffungssystem folgt jedoch den Regelungen für ein nicht offenes Verfahren mit den im § 24 Abs. 2 bis 5 VgV genannten Abweichungen (vgl. §§ 22 bis 24VgV).
Der in einem nicht offenen Verfahren genannte Teilnahmewettbewerb erfolgte bereits in der ersten Phase des dynamischen Beschaffungssystems und ging diesem Verfahrenvoraus.
Mit dem gegenständlichen Verfahren wurde die zweite Phase des dynamischen Beschaffungssystems - Angebotsphase - eingeleitet. In dieser wurden alle in dem DBS zugelassenen Teilnehmenden des Bieterpools aufgefordert ein Angebot
abzugeben.
Verhandlungen waren in diesem Rahmen nicht zulässig (vgl. §§ 22 Abs. 2 i. V. m. 16 Abs. 9, 15 Abs. 5 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachterleistungen für die Begutachtung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für das Informationstechnikzentrum Bund
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Betrifft Angaben zur Ziffer IV.1.1):
Bei dem vorliegenden Verfahren handelte es sich um eine einzelne Auftragsvergabe im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (B 12.15 - 9943/22/VV : 1).
Aus technischen Gründen erfolgte die Angebotsphase auf der eVergabe-Plattform als "Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb".
Das dynamische Beschaffungssystem folgt jedoch den Regelungen für ein nicht offenes Verfahren mit den im § 24 Abs. 2 bis 5 VgV genannten Abweichungen (vgl. §§ 22 bis 24VgV).
Der in einem nicht offenen Verfahren genannte Teilnahmewettbewerb erfolgte bereits in der ersten Phase des dynamischen Beschaffungssystems und ging diesem Verfahrenvoraus.
Mit dem gegenständlichen Verfahren wurde die zweite Phase des dynamischen Beschaffungssystems - Angebotsphase - eingeleitet. In dieser wurden alle in dem DBS zugelassenen Teilnehmenden des Bieterpools aufgefordert ein Angebot
abzugeben.
Verhandlungen waren in diesem Rahmen nicht zulässig (vgl. §§ 22 Abs. 2 i. V. m. 16 Abs. 9, 15 Abs. 5 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.