Rahmenvereinbarung für Entsorgungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3 - Vst. 1715/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Entsorgungsdienstleistungen
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung (RV) soll die in unregelmäßigen Abständen zu erfolgende Entsorgungsleistung von Sperr- und Sondermüll im Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am Dienstort Berlin sein.
Berlin; Sitz der AG
Der Umfang der Leistung soll das bereinigen der Räumlichkeiten samt dem fachgerechten Entsorgen allen Abfalls sowie alle notwendigen Vorarbeiten, wie einrichten von amtl. Halteverbotszonen sowie Nacharbeiten, wie die Übersendung von Entsorgungsnachweisen an die Hausverwaltung BMUV/Z I 4 SG5 beinhalten.
Das geschätzte Volumen beträgt in seiner Gesamtheit pro Quartal eine Entsorgung á 30m³. Der Erfüllungsort sind die Liegenschaften des BMUV Berlin.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr(e) zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und /oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.