Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Möbeltischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-013/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Möbeltischlerarbeiten
Die Errichtung der Klimaerlebniswelt Oerlinghausen (KEW) wird im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die KEW wird aufgrund des Einsatzes moderner multimedialer und multisensualer Effekte einen hohen Erlebnisfaktor besitzen, der auf eine große Zielgruppe von Besuchenden ausgerichtet ist. In Verbindung mit der Vermittlung von Informationen zu Klimaschutz, Klimawandel und bereits notwendigen Anpassungsmaßnahmen durch den Menschen ergibt sich ein überregionales Alleinstellungsmerkmal.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um denNeubau KEW Klimaerlebniswelt Oerlinghausen, Am Kalkofen 13 , 33813 Oerlinghausen. Die Gebäudestruktur besteht aus mehreren polygonalen Baukörpern, welche zellenartig miteinander verbunden sind. Bestandteil dieser Ausschreibung sind Möbeltischlerarbeiten für Einbau-und WC-Möbel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44534
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.