Software für Gynäkologie und Geburtshilfe - Kliniken Ostalb Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-046-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Software für Gynäkologie und Geburtshilfe - Kliniken Ostalb
Im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 3 möchten die Kliniken Ostalb für Ihre drei Standorte eine einheitliche Software für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe implementieren welche an die individuellen Workflows angepasst ist. Die Software muss eine papierlose Dokumentation ermöglichen und über Schnittstellen an das führende System KIS Medico angebunden werden. Weitere erforderliche Schnittstellen sind im Reiter Anforderungen aufgeführt.
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen (Jagst)
Im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 3 möchten die Kliniken Ostalb für Ihre drei Standorte eine einheitliche Software für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe implementieren welche an die individuellen Workflows angepasst ist. Die Software muss eine papierlose Dokumentation ermöglichen und über Schnittstellen an das führende System KIS Medico angebunden werden. Weitere erforderliche Schnittstellen sind im Reiter Anforderungen aufgeführt.
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GE Healthcare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1DHQJ1BB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.