Wartung von Parkscheinautomaten vom 01.10.2023 - 30.09.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0336
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Parkscheinautomaten vom 01.10.2023 - 30.09.2024
Wartung von Parkscheinautomaten vom 01.10.2023 - 30.09.2024 im Stadtgebiet Düsseldorf mit der Option auf dreimalige Verlängerung bis maximal 30.09.2027
Amt für Verkehrsmanagement
Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf
Wartung von zur Zeit ca. 660 Parkscheinautomaten
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Für Bietergemeinschaften: ZV3
- Für die Verwendung von Nachunternehmern: ZV4 & ZV5
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- für Personenschäden: 500.000 €
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden): 100.000 €
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis von _3 __ geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Geschäftsjahre Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sind Leistungen, die die Wartung für mindestens 654 Parkscheinautomaten beinhalten
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung -
Die Bietererklärung zum 5. EU Sanktionspaket ist mit dem Angebot einzureichen und bei der Auftragsausführung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.