Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg - Rahmenvereinbarung über Ingenieurtechnische Unterstützungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/stadtbahn-im-landkreis-ludwigsburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg - Rahmenvereinbarung über Ingenieurtechnische Unterstützungsleistungen
Der Landkreis Ludwigsburg strebt die Neuerrichtung eines Stadtbahnnetzes an, welches neben der Kreisstadt Ludwigsburg auch mehrere Kommunen des Landkreises an den Schienenverkehr
anbinden soll. Für das Stadtbahnnetz sollen neue Strecken gebaut werden, aber auch die
im Personenverkehr stillgelegte Bahnstrecke Ludwigsburg–Markgröningen soll reaktiviert werden.
Am Ludwigsburger Bahnhof ist im Zielzustand ein Umsteigepunkt zum Regional und S-Bahn-
Verkehr vorgesehen, in Pattonville soll die Ludwigsburger Stadtbahn mit dem der Stuttgarter
Straßenbahnen (SSB) verknüpft werden. Darüber hinaus sind selbstverständlich Verknüpfungen
mit dem Busverkehr vorgesehen.
Die Stammstrecke soll von Remseck-Aldingen über Pattonville und Ludwigsburg Bf nach Markgröningen führen. Zudem sind Zweigstrecken nach Oßweil Süd, Schlösslesfeld, Markgröningen
Festplatz sowie Schwieberdingen-Nord (Bosch) vorgesehen.
Weitere grundsätzliche Information zur Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg können folgendem
Link entnommen werden:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/busbahn/
stadtbahn-im-landkreis-ludwigsburg/
Ludwigsburg
1. Technische Beratung zu Konzeptionen, Planungen und Realisierungsbestandteilen
bei den Gewerken IOH, Eisenbahntechnische Ausrüstung und Umweltplanungen, los- und PFA-übergreifend
2. Technische Qualitätsprüfung von Planungsleistungen
3. Vergabemanagement nach Bedarf durchführen (dabei auch Ausschreibungen
und Vergaben nach Bedarf vorbereiten, abstimmen und begleiten)
4. Ingenieurtechnische (Einzel-/Ergänzungs-)Planungen bei Bedarf
5. Nachtragsmanagement sowie fachtechnische Prüfung und (technische / kaufmännische) Bewertung
6. Baubetriebliche Planungen und Anmeldung (EÜ Schiller und Bf Ludwigsburg)
sowie Abstimmungen mit EIUs DB Netz AG und DB St & S durchführen
7. Notwendige Kreuzungsmaßnahmen planen (sofern nicht anderweitig geschuldete Leistung), abstimmen, prüfen und/oder Vereinbarungen abschlussreif vorbereiten (EKrG, Leitungskreuzungen, etc.)
.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
Bei Punktgleichheit wir der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Honorarangebot erteilt.
Optionale jährliche Verlängerung nach dem 31.12.2027
Optionale jährliche Verlängerung nach dem 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bieterrgemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur oder vergleichbares“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur oder vergleichbares“ vorzulegen.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf.
Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Ausschlusskriterium).
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen >= 75 Punkte der unter II.2.5) genannten qualitativen Zuschlagskriterien erreicht werden (ohne Honorar). (Ausschlusskriterium)
Bauingenieur oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 2 VgV
i) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. In der Angebotsunterlage sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
j) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
k) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).
Die Kriterien i) + k) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erarbeitete Angebotsunterlage ist zwingend zu verwenden. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Das Angebot nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Angebot abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Eine Teilnahme in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelteilnahme aus und umgekehrt. Eine Teilnahme als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Subunternehmer aus. Mehrfachteilnahmen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.