Regalanlagen Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 216-619057
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regalanlagen Magdeburg
Stellplatzetiketten und Regalmarkierungen im Picktower/Fachbodenmehrgeschossanlage, Übergabeplätze im Schmalgangbereich
Lager Magdeburg, 39171 Sülzetal
Die bereits beauftragte Regalanlage wurden um Stellplatzetiketten und Regalmarkierungen im Picktower/
Fachbodenmehrgeschossanlage sowie 3 Übergabeplätze je Zeilenende im Schmalgangbereich Unit 9+7
erweitert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lager Magdeburg 39171 Sülzetal
Vertrag über Planung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme mehrerer Regalanlagen (Hochregale-Breitgang,
Hochregale-Schmalgangregal, Fachbodenregal) am Standort Magdeburg
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Die bereits beauftragte Regalanlage wurden um Stellplatzetiketten und Regalmarkierungen im Picktower/
Fachbodenmehrgeschossanlage sowie 3 Übergabeplätze je Zeilenende im Schmalgangbereich Unit 9+7
erweitert.
Die erneute Beauftragung des Auftragnehmers mit der Etikettierung und Regalmarkeirungen der Fachbodenanlage sowie der Lieferung und Montage von Übergabeplätzen war gegeben, da mit der Beauftragung eines weiteren Lieferanten die Haftungsfrage nicht eindeutig zu klären ist und es zu einem Garantiewegfall gekommen wäre. Darüber hinaus bedürfen die Übergabepunkte für die Paletten einer zusätzlichen Versteifung der gesamten Regalanlage, vorrangig im Bereich der Übergabeplätze. Die Statik der Regalanlage müsste durch einen weiteren Auftragnehmer erneut berechnet werden. Dies würden den betrieblichen Ablauf erheblich stören und würde zu einem erheblichen logistischen, finanziellen und zeitlichen Mehraufwand führen.Die pauschale Obergrenzen von 50 % gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird eingehalten.