Planung Infrastrukturzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 116-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Infrastrukturzentrum
Der heutige Betriebshof Möhlstraße verfügt über Straßenbahn- und Buswerkstätten, sowie einer Interims-Kantine, nebst Räumlichkeiten für Lager- und Betriebsbedienstete (Verwaltung, Fahrer etc.). Aktuell werden angemietete Büroflächen in der Nachbarschaft für die Verwaltung genutzt, welche mit Inbetriebnahme des geplanten Gebäudes reduziert werden sollen.
Ziel des geplanten Gebäudes (inkl. separater Fahrzeugabstellung) am Standort Mannheim, welches aus Werkstätten und Verwaltungstrakt besteht, ist es die Werkstätten zu zentralisieren und Synergien im Werkstattbereich zu nutzen.
Mannheim
Generalplanerleistungen für den Neubau eines Infrastrukturzentrumes.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht und bieten somit die Grundlage für die
Leistungsphasen 3-9 nach HOAI. Es ist davon auszugehen, dass anteilige Leistungen der LPH2 wiederholt
werden müssen.
• In dem geplanten Neubau werden u.a. folgende Räumlichkeiten und Werkstatten untergebracht:
- Werkstatt Gleisbau
- Werkstatt Signalanlagen
- Werkstatt Fahrleitung
- Werkstatt elektrische Anlagen
- Büro-Sozialräume mit Aufenthalts- und Besprechungsräumen
- Tiefgarage
- Fahrzeugabstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Infrastrukturzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.