Beschaffung Großtanklöschfahrzeug - Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37/41-Ro-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Großtanklöschfahrzeug - Bekanntmachung
Beschaffung eines Großtanklöschfahrzeuges ähnlich DIN 14530 Teil 21 (Stand: 11/2019) und nach DIN 1846 Teil 1 (Stand: 07/2011), DIN 1846 Teil 2 (Stand: 05/2013), DIN 1846 Teil 3 (Stand: 11/2013), DIN SPEC 14502 Teil 1 (Stand: 12/2016) sowie DIN 14502 Teil 3 (Stand: 03/2022) mit zulässigem Gesamtgewicht von maximal 26.000 kg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37/41-Ro-20
Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Zur Feuerwache 4 47805 Krefeld
Lieferung von einem Lkw-Fahrgestell inkl. Montage eines feuerwehrtechnischen Aufbaues zu einem Großtanklöschfahrzeug ähnlich DIN 14530 Teil 21 und nach DIN 1846 Teil 1, DIN 1846 Teil 2, DIN 1846 Teil 3, DIN SPEC 14502 Teil 1 sowie DIN 14502 Teil 3 mit zulässigem Gesamtgewicht von maximal 26.000 kg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Großtanklöschfahrzeug
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DC0T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]