EU-weite Ausschreibung Straßenreinigung Weeze und Uedem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weeze
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung Straßenreinigung Weeze und Uedem
Straßenreinigung in Weeze und Uedem
Straßenreinigung in Weeze
Straßenreinigung in Weeze
Straßenreinigung in Uedem
Uedem
Straßenreinigung in Uedem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenreinigung Weeze
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenreiniggung Uedem
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.