Lieferung eines Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50 Rettungsdienstfahrzeugen und 25 Fahrzeugen des Katastrophenschutzes. Es ist beabsichtigt, den Fuhrpark des Rettungsdienstes (max. 65 Fahrzeuge) und des Katastrophenschutzes (max. 35 Fahrzeuge) mit bundesweit einsetzbaren Tankkarten auszustatten und den bargeldlosen Bezug von Kraft- und Schmierstoffen, anderen Produkten zum Betrieb von Fahrzeugen, sowie ein kreisweit einheitliches Abrechnungsverfahren über dieses Tanksystem sicherzustellen.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung, Nutzung und laufende Servicedienstleistung von Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge der Rettungsdienststellen des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Per Anno werden Kraftstoffkosten in Höhe von ca. 400.000 € netto, bei einem ca. Verbrauch von durchschnittlich 220.000 Liter Diesel verursacht. Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie den prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Die Tankkarten sollen auch dazu dienen, Nachlässe auf Leistungen der Tankstellen/ Abgabestellen zu erzielen.
Der jeweils tatsächliche Abrechnungspreis (frei Abgabestelle) errechnet sich aus:
- jeweiliger Tages-Kraftstoffpreis Brutto,
- abzüglich der entsprechenden vereinbarten Nachlässe.
Die vereinbarten Nachlässe sind vor Ort direkt vom Tageskraftstoffpreis abzuziehen und auf der Rechnung auszuweisen.
Die Karten müssen bundesweit (d.h. in allen Bundesländern) einsetzbar sein (mindestens 5.000 Akzeptanzstellen) und ein Flottenmanagement ermöglichen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf seiner Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
siehe Informationen zu Vertragsverlängerungsoption und ggf. Erweiterung der Anzahl der Karten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU-EN des Bieters/ der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. bei Eignungsleihe (bei Unterauftragsvergabe spätestens vor Vertragsschluss)
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß dem Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
mindestens 5.000 Akzeptanzstellen (bundesweiter Einsatz, d.h. in allen Bundesländern), davon mindestens 2 Akzeptanzstellen in der Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß dem Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug am Auftrag zu beteiligen (siehe Formular E5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.