Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte in den Forstbetriebsbezirken Hardehausen und Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/12/010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte in den Forstbetriebsbezirken Hardehausen und Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Teilnehmer pro Los über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Hardehausen und Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
Forstbetriebsbezirk Hardehausen
Forstbetriebsbezirk Hardehausen Blankenroder Straße 30 33165 Lichtenau-Kleinenberg Haupterfüllungsort sind die gesamten Reviere nach Maßgabe der Revierleitung.
Den Vergabeunterlagen sind die entsprechenden Revierkarten beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden., Forstbetriebsbezirk Dalheim Reiß Weg 6 33165 Lichtenau-Dalheim
Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder
verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.
Jährliche Garantiemenge 1 000 fm o. R.
Jährliche Optionsmenge 1 000 fm o. R.
Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren und somit bis zum 31.07.2027 vor. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweils 31.05. eines Kalenderjahres erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Los 1
Jährliche Garantiemenge Hardehausen - 1 000 fm
Jährliche Optionsmenge Hardehausen - 1 000 fm
Los2
Jährliche Garantiemenge Dalheim - 2 000 fm
Jährliche Optionsmenge Dalheim - 2 000 fm
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 1 000 fm o. R. (Hardehausen) und 2 000 fm o. R. (Dahlheim) pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 000 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 000 fm o. R. pro Jahr liegen.
Forstbetriebsbezirk Dalheim
Forstbetriebsbezirk Hardehausen Blankenroder Straße 30 33165 Lichtenau-Kleinenberg Haupterfüllungsort sind die gesamten Reviere nach Maßgabe der Revierleitung.
Den Vergabeunterlagen sind die entsprechenden Revierkarten beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden., Forstbetriebsbezirk Dalheim Reiß Weg 6 33165 Lichtenau-Dalheim
Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder
verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.
Jährliche Garantiemenge - 2 000 fm o. R.
Jährliche Optionsmenge - 2 000 fm o. R.
Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren und somit bis zum 31.07.2027 vor. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweils 31.05. eines Kalenderjahres erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Los 1
Jährliche Garantiemenge Hardehausen - 1 000 fm
Jährliche Optionsmenge Hardehausen - 1 000 fm
Los2
Jährliche Garantiemenge Dalheim - 2 000 fm
Jährliche Optionsmenge Dalheim - 2 000 fm
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 1 000 fm o. R. (Hardehausen) und 2 000 fm o. R. (Dahlheim) pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 000 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 000 fm o. R. pro Jahr liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder
öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine
Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der
zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Einzureichende Unterlagen:
- Preisblatt je Los (Excel-Vordruck)
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, die optional um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.08.2023 - 31.07.2024, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Anfang 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Anfang 2025, 2026 oder 2027.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1YCMKGBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.