Planung Freianlagen Kreishaus Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-149/21
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Freianlagen Kreishaus Recklinghausen
Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Gegenstand der stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) vergebenen Freianlagenplanung ist die Maßnahme der Kreishaussanierung in Recklinghausen.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen die Außenanlagen des Objektes bauabschnittsweise saniert und in großen Teilen neu gestaltet werden. Hierzu hat der Auftraggeber einen Masterplan erstellen lassen, der den ersten planerischen Ideen der Kreisverwaltung entspricht und mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Im Zuge der Planung hat der Auftragnehmer die planerischen Ideen des Masterplanes zu prüfen und ggf. aufzugreifen, mit dem Auftraggeber sowie den an der Planung Beteiligten, vorrangig dem Objektplaner für Gebäude und Innenräume sowie dem Fachplaner für die technische Ausrüstung, abzustimmen und bei Bedarf und Sinnhaftigkeit in seine Planung zu integrieren.
Die Maßnahmen im Außenbereich beinhalten u.a. die Neugestaltung von Innenhöfen (insb. unter dem Gesichtspunkt der Verweilqualität), die Schaffung von regengeschützten Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten für Mitarbeiter in einem gesicherten Außenbereich sowie von Fahrrad-Abstellmöglichkeiten für Kunden mind. an den beiden Hauptzugängen, die Sanierung einer großen Parkplatzfläche inkl. der Neugestaltung des An- und Abfahrtsbereiches unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr und der Möglichkeiten der Regenwasserversickerung, die Sanierung des Anlieferungshofes, die Neugestaltung von Vorplätzen (insb. unter den Gesichtspunkten von Verweilqualität und Barrierefreiheit), die Sanierung eines öffentlich zugängigen Weges im Bereich des Hellbaches unter Berücksichtigung der dort geführten Radroute, die Schaffung einer in den Außenanlagen integrierten gestalterisch ansprechenden und
funktionalen Souterrain-Lösung für die Arbeitsplätze im Untergeschoss bestimmter Bauteile, die Gestaltung und Erneuerung der umlaufenden Randbepflanzung unter
Berücksichtigung des ggf. erhaltenswerten Baumbestandes sowie die Umgestaltung der Außenanlagen von zwei Hausmeisterwohnungen zu einer Freianlage für eine Großkindertagespflege mit kindgerechten Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Besonders zu berücksichtigen sind die Anforderungen der Fluchtwegeführungen (Außentüren Treppenhäuser) im gesamten Außenbereich und die Nutzung des Regenwassers sowie des Wassers der Dachflächen für die Bewässerung der Außenanlagen inkl. der Flächen der Innenhöfe sowie Einleitung des überschüssigen Regenwassers - unter Berücksichtigung der Retention durch z. B. einen Staukanal - in den angrenzenden Hellbach in Abstimmung mit der Emscher-Genossenschaft Lippe-Verband (EGLV).
Die Baumaßnahme im Außenbereich erfolgt bauabschnittsweise im laufenden Verwaltungsbetrieb der benachbarten Bauteile, daher ist eine ständige Sicherung zum Schutz der Nutzer und Besucher sowie der Zugang zum Gebäude inkl. der erforderlichen Besucherlenkung während der Bauzeit notwendig!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7 und in Abschnitt V unter V.2.4 jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D6FS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Gegenstand der stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) vergebenen Freianlagenplanung ist die Maßnahme der Kreishaussanierung in Recklinghausen.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen die Außenanlagen des Objektes bauabschnittsweise saniert und in großen Teilen neu gestaltet werden. Hierzu hat der Auftraggeber einen Masterplan erstellen lassen, der den ersten planerischen Ideen der Kreisverwaltung entspricht und mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Im Zuge der Planung hat der Auftragnehmer die planerischen Ideen des Masterplanes zu prüfen und ggf. aufzugreifen, mit dem Auftraggeber sowie den an der Planung Beteiligten, vorrangig dem Objektplaner für Gebäude und Innenräume sowie dem Fachplaner für die technische Ausrüstung, abzustimmen und bei Bedarf und Sinnhaftigkeit in seine Planung zu integrieren.
Die Maßnahmen im Außenbereich beinhalten u.a. die Neugestaltung von Innenhöfen (insb. unter dem Gesichtspunkt der Verweilqualität), die Schaffung von regengeschützten Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten für Mitarbeiter in einem gesicherten Außenbereich sowie von Fahrrad-Abstellmöglichkeiten für Kunden mind. an den beiden Hauptzugängen, die Sanierung einer großen Parkplatzfläche inkl. der Neugestaltung des An- und Abfahrtsbereiches unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr und der Möglichkeiten der Regenwasserversickerung, die Sanierung des Anlieferungshofes, die Neugestaltung von Vorplätzen (insb. unter den Gesichtspunkten von Verweilqualität und Barrierefreiheit), die Sanierung eines öffentlich zugängigen Weges im Bereich des Hellbaches unter Berücksichtigung der dort geführten Radroute, die Schaffung einer in den Außenanlagen integrierten gestalterisch ansprechenden und
funktionalen Souterrain-Lösung für die Arbeitsplätze im Untergeschoss bestimmter Bauteile, die Gestaltung und Erneuerung der umlaufenden Randbepflanzung unter
Berücksichtigung des ggf. erhaltenswerten Baumbestandes sowie die Umgestaltung der Außenanlagen von zwei Hausmeisterwohnungen zu einer Freianlage für eine Großkindertagespflege mit kindgerechten Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Besonders zu berücksichtigen sind die Anforderungen der Fluchtwegeführungen (Außentüren Treppenhäuser) im gesamten Außenbereich und die Nutzung des Regenwassers sowie des Wassers der Dachflächen für die Bewässerung der Außenanlagen inkl. der Flächen der Innenhöfe sowie Einleitung des überschüssigen Regenwassers - unter Berücksichtigung der Retention durch z. B. einen Staukanal - in den angrenzenden Hellbach in Abstimmung mit der Emscher-Genossenschaft Lippe-Verband (EGLV).
Die Baumaßnahme im Außenbereich erfolgt bauabschnittsweise im laufenden Verwaltungsbetrieb der benachbarten Bauteile, daher ist eine ständige Sicherung zum Schutz der Nutzer und Besucher sowie der Zugang zum Gebäude inkl. der erforderlichen Besucherlenkung während der Bauzeit notwendig!
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Erstellung einer Kostenschätzung zu möglichen Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen unter Berücksichtigung der Außenanlagenplanung.
Die hier angebotene Leistung ist erforderlich, da für die zugrundeliegende Thematik gesonderte Aufwände, welche gem. HOAI besondere Leistungen sind, erbracht werden müssen.
Diese Leistung muss aus planerischen und technischen Gründen zwingend bei dem Freianlagenplaner angegliedert werden, da die Leistung des Überflutungsschutzes und damit auch die dazugehörige Kostenschätzung direkt mit der Außenanlagenplanung zusammenhängt
und daher von dem Freianlagenplaner erbracht werden muss.
Eine Ausschreibung der hier dargestellten Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des Fachplaners nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführungsplanung technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen sowohl in der Planung als auch in dem späteren Bauablauf des Gesamtprojektes und somit zu erhebliche Mehrkosten durch unter anderem ein neues Ausschreibungsverfahren, den monatlich steigenden Baupreis und die damit verbundenen höheren anrechenbaren Baukosten führen.
Bei den Wertangaben der Preiserhöhung handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.