DLZ Ostkreuz Grundwasserreinigungsanlage 2023-2028 Referenznummer der Bekanntmachung: 2306
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.art-invest.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.isac-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DLZ Ostkreuz Grundwasserreinigungsanlage 2023-2028
Errichtung und Betrieb hydraulische Grundwassersanierung Phase I DLZ Ostkreuz, 2023 bis 2028
Schreiberhauer Straße 10317 Berlin
Errichtung und Betrieb hydraulische Grundwassersanierung Phase I DLZ Ostkreuz, 08/2023 bis 07/2028
Der Sanierungsbetrieb wird über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ausgeschrieben. Die Mindestlaufzeit der GWRA (Betriebsphase I) umfasst den Zeitraum August 2023 - Juli 2025. Dem Auftraggeber wird ein unbedingtes Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlauzeit von zwei Jahren sowie anschließend während der Betriebsphase II von August 2025 - Juli 2028 ein jährliches Kündigungsrecht gewährt.
Sofern zu den genannten Kündigungsfristen keine Kündigung seitens des AG erfolgt, wird die Grundwasserreinigungsanlage bis zur maximalen Dauer von fünf Jahren betrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
ISAC GmbH
Ingenieurbüro für Standortentwicklung,
Altlastensanierung und Umweltconsulting GmbH
Lützowstraße 102-104
10785 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYURQ89
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in de Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.