Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6467EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Lüftung
Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs :
Lüftungsanlagen
Raumlufttechnisches Zentralgerät Innenaufstellung 2.700 m³/h 1 St
Raumlufttechnisches Zentralgerät Außenaufstellung 14.000 m³/h 1 St
Abluftanlagen bis 2.000 m³/h 6 St
Luftleitungen Sonderabluft Kunststoff PPs 60m
Luftleitungen rund Wickelfalzrohr 320 m
Luftleitungen eckig 2.800 m²
Brandschutzklappen 81 St
Volumenstromregler variabel/konstant auch als Zonenregler 120 St
Kälte Split-Klimagerät 5,0 kW 1 St
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs :
Lüftungsanlagen
Raumlufttechnisches Zentralgerät Innenaufstellung 2.700 m³/h 1 St
Raumlufttechnisches Zentralgerät Außenaufstellung 14.000 m³/h 1 St
Abluftanlagen bis 2.000 m³/h 6 St
Luftleitungen Sonderabluft Kunststoff PPs 60m
Luftleitungen rund Wickelfalzrohr 320 m
Luftleitungen eckig 2.800 m²
Brandschutzklappen 81 St
Volumenstromregler variabel/konstant auch als Zonenregler 120 St
Kälte Split-Klimagerät 5,0 kW 1 St
Stoffpreisgleitklausel:
Es wird eine Stoffpreisgleitklausel für ausgewählte Baustoffe vereinbart.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 225a (VHB - Bund) ist vom Bieter, dort wo Angaben verlangt sind (Spalte 4), ausfüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Angaben in dem Formblatt 225a werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLD0K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind