Ausschreibung Strom 2024-2025 - Kommunen im Kreis Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: 231547 Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barntrup
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barntrup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Strom 2024-2025 - Kommunen im Kreis Lippe
Die Auftraggebergemeinschaft der Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der vorgenannten Kommunen schreiben die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen gemeinsam aus. Lieferbeginn 01.01.2024
Sondervertrags-Abnahmestellen
32699 Extertal, 32689 Kalletal, 32816 Schieder-Schwalenberg, 33189 Schlangen
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung, 17 Abnahmestellen, ca. 3,1 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen
32699 Extertal, 32689 Kalletal, 32816 Schieder-Schwalenberg, 33189 Schlangen
Niederspannung ohne Leistungsmessung, 370 Tarif- und 6 Wärmestrom-Abnahmestellen, ca. 2,5 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom
33818 Leopoldshöhe
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung, 7 Abnahmestellen, ca. 1,4 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif- Abnahmestellen Ökostrom
33818 Leopoldshöhe, 32832 Augustdorf, 32805 Horn-Bad Meinberg
Niederspannung ohne Leistungsmessung, 136 Abnahmestellen, ca. 0,7 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom
33818 Leopoldshöhe
Straßenbeleuchtung, 59 Abnahmestellen, ca. 0,3 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sondervertrags-Abnahmestellen Graustrom
32832 Augustdorf, 32683 Barntrup, 32694 Dörentrup, 32805 Horn-Bad Meinberg, 32676 Lügde
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung, 26 Abnahmestellen, ca. 4,7 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Graustrom
32832 Augustdorf, 32683 Barntrup, 32694 Dörentrup, 32805 Horn-Bad Meinberg, 32676 Lügde
Niederspannung ohne Leistungsmessung, 431 Tarif- und 7 Wärmestrom-Abnahmestellen, ca. 3,5 GWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung
- Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri¬gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül¬len können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
- bei Angeboten zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volu¬men in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Liefe¬rung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Eigenerklärung nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter https://portal.deutsche-evergabe.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.