Rahmenvereinbarung Übersetzungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 02_2023-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bibb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Übersetzungsleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Übersetzung von Fachtexten zur Berufsbildung, für das Korrekturlesen und die fachliche Prüfung von bereits übersetzten Texten, für das Korrekturlesen und die fachliche Prüfung von Änderungen und deren Einarbeitung in bereits übersetzte Texte sowie für das Postediting von maschinell übersetzten Texten mit folgender Sprachrichtung: Deutsch-Englisch (Britisch) mit zwei Auftragnehmern/Auftragnehmerinnen
Bonn
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Übersetzung von Fachtexten zur Berufsbildung, für das Korrekturlesen und die fachliche Prüfung von bereits übersetzten Texten, für das Korrekturlesen und die fachliche Prüfung von Änderungen und deren Einarbeitung in bereits übersetzte Texte sowie für das Postediting von maschinell übersetzten Texten mit folgender Sprachrichtung: Deutsch-Englisch (Britisch) mit zwei Auftragnehmern/Auftragnehmerinnen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Übersetzungen müssen einem hohen Qualitätsstandard entsprechen, denn alle fremdsprachigen Texte tragen maßgeblich zum Ansehen des BIBB und der deutschen Berufsbildung im In- und Ausland bei.
Der künftige Auftragnehmer/die künftige Auftragnehmerin bzw. dass von ihm/ ihr eingesetzte Personal muss in der Lage sein, komplexe Fachtexte zur Berufsbildung ohne Substanzverlust zu übersetzen. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin bzw. das von ihr/ihm eingesetzte Personal ein Verständnis für das System der deutschen Berufsbildung hat und das entsprechende Fachvokabular beherrscht. Ebenso erforderlich sind Kenntnisse im Bereich der europäischen und internationalen Berufsbildung. Neben der allgemeinen sprachlichen Qualifikation ist deshalb auch eine fachsprachliche Kompetenz im Bereich der Berufsbildung unbedingt erforderlich.
Die Zielsprache muss die Muttersprache des künftigen Auftragnehmers/ der künftigen Auftragnehmerin bzw. des von ihm/ihr eingesetzten Personals sein.
Die Qualifikation des Auftragnehmers bzw. des von ihm/ihr eingesetzte Personal ist durch mindestens zwei Referenzen der letzten drei Jahre nachzuweisen. Dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin ist es nicht gestattet, die Übersetzungsaufträge an Dritte weiterzugeben. Der Nachweis über die Qualifikation erfolgt über die Anlage „Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland