Durchführung BAIT-Prüfungen bei zwei Instituten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0150-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung BAIT-Prüfungen bei zwei Instituten
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung von IT-Prüfungen bei zwei Instituten für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht gemäß § 44 KWG.
Die aufsichtlichen IT-Prüfungen dienen der Kontrolle, ob Institute die Vorgaben der bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) erfüllen. Über das Ergebnis der IT-Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt.
Die zu vergebenden Leistungen sind in zwei Losen ausgeschrieben.
Durchführung BAIT-Prüfung gemäß § 44 KGW bei Kreditinstitut außerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfungen sind grundsätzlich in den Geschäftsräumen der Institute oder deren IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Vorgabe des Auftraggebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten).
Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2017 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 16.08.2021 veröffentlicht (s. BaFin-Homepage unter Recht & Regelungen > Verwaltungsschreiben > Rundschreiben > Rundschreiben 10/2017 [BA] - Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT [BAIT]).
Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Institute auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Institut zu untersuchen.
Durchführung BAIT-Prüfung gemäß § 44 KGW i.V. mit § 53 KWG bei Kreditinstitut (Drittstaatenzweigstelle) außerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit Sitz der Zweigstelle in Hessen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfungen sind grundsätzlich in den Geschäftsräumen der Institute oder deren IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Vorgabe des Auftraggebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten).
Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2017 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 16.08.2021 veröffentlicht (s. BaFin-Homepage unter Recht & Regelungen > Verwaltungsschreiben > Rundschreiben > Rundschreiben 10/2017 [BA] - Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT [BAIT]).
Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Institute auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Institut zu untersuchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) oder
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen (siehe Nr. 23.1.3 Bewerbungsbedingungen).
Die Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit den Erklärungen zu den nachfolgend formulierten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer auszufüllen und dem Angebot beizulegen (siehe Nr. 23.1.4 der Bewerbungsbedingungen).
Referenzen des Bieters:
Es sind mindestens drei wertbare Referenzen über seit dem 01.01.2020 durchgeführte IT-Prüfungen bei Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen, betreffend Prüfungsbereiche BAIT, KAIT, VAIT zu benennen (siehe Nr. 23.1.4.1 der Bewerbungsbedingungen). Für jede Referenz sind in der "Erklärung zu Referenzen" die folgenden Informationen einzutragen:
- Name des geprüften Unternehmens
- Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des geprüften Unternehmens abweichend)
- Art des Unternehmens (Bank, Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Versicherungsunternehmen)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Leistungsumfang (Anzahl der geleisteten IT-Prüfertage)
- Leistungsinhalt (Kurzbeschreibung der IT-Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der IT-Prüfung)
- Bilanzsumme des geprüften Unternehmens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Die zur Wertung vorgesehenen Referenzen sind vom Bieter mit Priorität 1 bis 3 zu kennzeichnen (bei mehr als drei Referenzen gilt dies entsprechend, diese sind fortlaufend, beginnend mit Priorität 4 zu kennzeichnen). Die Bewertung der Referenzen ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Angaben zur IT-Prüfungserfahrung des eingesetzten Personals:
Es gelten folgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal (siehe Nr. 23.1.4.2 der Bewerbungsbedingungen)
- IT-Prüfungsleiter (m/w/d):
Die für den Auftrag vorgesehenen IT-Prüfungsleiter verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.
Die IT-Prüfungsleiter verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der leitenden Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen, betreffend Prüfungsbereiche der BAIT bzw. KAIT oder VAIT.
Die IT-Prüfungsleiter geben jeweils mindestens drei IT-Prüfungen als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT oder VAIT durchgeführt haben, wobei mindestens eine Prüfung nach dem 01.01.2020 bei einer Bank stattgefunden hat. Es sind dabei für jede IT-Prüfung der Namen des geprüften Unternehmens, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als IT-Prüfungsleiter durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen. Die Referenzen werden in der Gesamtschau bewertet. Die Bewertung der Referenzen der IT-Prüfungsleiter ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
- IT-Prüfer (m/w/d):
Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.
Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und haben mindestens an einer IT-Prüfung von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT oder VAIT teilgenommen.
Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen.
Für die Referenzen des Bieters gelten zudem folgende formale Mindestanforderungen:
- Das IT-geprüfte Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Prüfungsdurchführung eine Bilanzsumme von mindestens 1 Mrd. EUR;
- Leistungserbringung fand nach dem 01.01.2020 statt;
- Geleisteter Umfang beläuft sich auf mindestens 50 IT-Prüfertage (pro Referenz).
Wird mindestens eine der formalen Mindestanforderungen der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen nicht erfüllt, kann diese Referenz nicht gewertet werden. Werden vom Bieter insgesamt nur die Mindestzahl von drei Referenzen vorgelegt und eine Referenz hiervon kann nicht gewertet werden, so hat der Bieter in diesem Fall die Mindestzahl an geforderten Referenzen nicht vorgelegt, und das Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden. Liegen hingegen mehr als drei Referenzen vor, so prüft die Auftraggeberin nacheinander (beginnend mit Priorität 4-Referenz), ob diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen und wertet ggf. diese anstelle der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen. Es werden insgesamt nur Punkte für drei Referenzen gewertet.
Zur Feststellung der Eignung der Bieter werden die geforderten Eignungsnachweise (Referenzen des Bieters sowie Referenzen der IT-Prüfungsleiter) mit insgesamt maximal 100 Punkten bewertet.
Geeignet sind die Bieter, deren Ergebnis der Eignungsbewertung mehr als 53 von 100 möglichen Punkten erhält. Bieter, deren Ergebnis nicht über 53 Punkte liegt, können nicht weiter berücksichtigt werden und müssen ausgeschlossen werden.
§ 44 (bzw. § 44 i.V. mit § 53 KWG) i.V. mit § 4 Abs. 3 FinDAG.
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sind Bieter, die in den letzten zwei Jahren an IT-Prüfungen des jeweiligen Kreditinstituts teilgenommen haben, ausgeschlossen. Ferner sind Bieter ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren an BAIT-Umsetzungsprojekten für das jeweilige Kreditinstitut mitgewirkt haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt 'Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen'" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6ZML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-3580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de