Durchführung BAIT-Prüfungen bei zwei Instituten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0150-000

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G6ZML/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G6ZML
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung BAIT-Prüfungen bei zwei Instituten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0150-000
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung von IT-Prüfungen bei zwei Instituten für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht gemäß § 44 KWG.

Die aufsichtlichen IT-Prüfungen dienen der Kontrolle, ob Institute die Vorgaben der bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) erfüllen. Über das Ergebnis der IT-Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt.

Die zu vergebenden Leistungen sind in zwei Losen ausgeschrieben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 710 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung BAIT-Prüfung gemäß § 44 KGW bei Kreditinstitut außerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit Sitz in Rheinland-Pfalz

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79212000 Betriebsprüfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfungen sind grundsätzlich in den Geschäftsräumen der Institute oder deren IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Vorgabe des Auftraggebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2017 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 16.08.2021 veröffentlicht (s. BaFin-Homepage unter Recht & Regelungen > Verwaltungsschreiben > Rundschreiben > Rundschreiben 10/2017 [BA] - Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT [BAIT]).

Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Institute auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Institut zu untersuchen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des IT-Prüfungskonzeptes / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des IT-Prüfungskonzeptes / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung BAIT-Prüfung gemäß § 44 KGW i.V. mit § 53 KWG bei Kreditinstitut (Drittstaatenzweigstelle) außerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit Sitz der Zweigstelle in Hessen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79212000 Betriebsprüfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfungen sind grundsätzlich in den Geschäftsräumen der Institute oder deren IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Vorgabe des Auftraggebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2017 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 16.08.2021 veröffentlicht (s. BaFin-Homepage unter Recht & Regelungen > Verwaltungsschreiben > Rundschreiben > Rundschreiben 10/2017 [BA] - Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT [BAIT]).

Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Institute auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Institut zu untersuchen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des IT-Prüfungskonzeptes / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des IT-Prüfungskonzeptes / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) oder

eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen (siehe Nr. 23.1.3 Bewerbungsbedingungen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit den Erklärungen zu den nachfolgend formulierten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer auszufüllen und dem Angebot beizulegen (siehe Nr. 23.1.4 der Bewerbungsbedingungen).

Referenzen des Bieters:

Es sind mindestens drei wertbare Referenzen über seit dem 01.01.2020 durchgeführte IT-Prüfungen bei Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen, betreffend Prüfungsbereiche BAIT, KAIT, VAIT zu benennen (siehe Nr. 23.1.4.1 der Bewerbungsbedingungen). Für jede Referenz sind in der "Erklärung zu Referenzen" die folgenden Informationen einzutragen:

- Name des geprüften Unternehmens

- Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des geprüften Unternehmens abweichend)

- Art des Unternehmens (Bank, Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Versicherungsunternehmen)

- Zeitraum der Leistungserbringung

- Leistungsumfang (Anzahl der geleisteten IT-Prüfertage)

- Leistungsinhalt (Kurzbeschreibung der IT-Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der IT-Prüfung)

- Bilanzsumme des geprüften Unternehmens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

Die zur Wertung vorgesehenen Referenzen sind vom Bieter mit Priorität 1 bis 3 zu kennzeichnen (bei mehr als drei Referenzen gilt dies entsprechend, diese sind fortlaufend, beginnend mit Priorität 4 zu kennzeichnen). Die Bewertung der Referenzen ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Angaben zur IT-Prüfungserfahrung des eingesetzten Personals:

Es gelten folgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal (siehe Nr. 23.1.4.2 der Bewerbungsbedingungen)

- IT-Prüfungsleiter (m/w/d):

Die für den Auftrag vorgesehenen IT-Prüfungsleiter verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.

Die IT-Prüfungsleiter verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der leitenden Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen, betreffend Prüfungsbereiche der BAIT bzw. KAIT oder VAIT.

Die IT-Prüfungsleiter geben jeweils mindestens drei IT-Prüfungen als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT oder VAIT durchgeführt haben, wobei mindestens eine Prüfung nach dem 01.01.2020 bei einer Bank stattgefunden hat. Es sind dabei für jede IT-Prüfung der Namen des geprüften Unternehmens, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als IT-Prüfungsleiter durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.

Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen. Die Referenzen werden in der Gesamtschau bewertet. Die Bewertung der Referenzen der IT-Prüfungsleiter ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

- IT-Prüfer (m/w/d):

Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.

Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und haben mindestens an einer IT-Prüfung von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT oder VAIT teilgenommen.

Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für die Referenzen des Bieters gelten zudem folgende formale Mindestanforderungen:

- Das IT-geprüfte Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Prüfungsdurchführung eine Bilanzsumme von mindestens 1 Mrd. EUR;

- Leistungserbringung fand nach dem 01.01.2020 statt;

- Geleisteter Umfang beläuft sich auf mindestens 50 IT-Prüfertage (pro Referenz).

Wird mindestens eine der formalen Mindestanforderungen der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen nicht erfüllt, kann diese Referenz nicht gewertet werden. Werden vom Bieter insgesamt nur die Mindestzahl von drei Referenzen vorgelegt und eine Referenz hiervon kann nicht gewertet werden, so hat der Bieter in diesem Fall die Mindestzahl an geforderten Referenzen nicht vorgelegt, und das Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden. Liegen hingegen mehr als drei Referenzen vor, so prüft die Auftraggeberin nacheinander (beginnend mit Priorität 4-Referenz), ob diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen und wertet ggf. diese anstelle der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen. Es werden insgesamt nur Punkte für drei Referenzen gewertet.

Zur Feststellung der Eignung der Bieter werden die geforderten Eignungsnachweise (Referenzen des Bieters sowie Referenzen der IT-Prüfungsleiter) mit insgesamt maximal 100 Punkten bewertet.

Geeignet sind die Bieter, deren Ergebnis der Eignungsbewertung mehr als 53 von 100 möglichen Punkten erhält. Bieter, deren Ergebnis nicht über 53 Punkte liegt, können nicht weiter berücksichtigt werden und müssen ausgeschlossen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 44 (bzw. § 44 i.V. mit § 53 KWG) i.V. mit § 4 Abs. 3 FinDAG.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sind Bieter, die in den letzten zwei Jahren an IT-Prüfungen des jeweiligen Kreditinstituts teilgenommen haben, ausgeschlossen. Ferner sind Bieter ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren an BAIT-Umsetzungsprojekten für das jeweilige Kreditinstitut mitgewirkt haben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,

1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.

2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.

3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.

Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt 'Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen'" zu bezeichnen.

Rechtslage

Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister genutzt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6ZML

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel.: 0228 / 9499-0

Fax: 0228 / 9499-163

Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)

oder per E-Mail: [gelöscht]

oder per Fax: 0228/4108-3580

Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2023

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