Sanierung des Kleinschwimmbades Schulcampus Heimerzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 23-10-20-40/41_2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Kleinschwimmbades Schulcampus Heimerzheim
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Generalplanerleistungen für die Sanierung des Kleinschwimmbades Schulcampus Heimerzheim – „Offenes Schul- und Sportzentrum“ in Swisttal-Heimerzheim europaweit aus.
Leistungszeit
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 29 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Alle Bauleistungen (Abschluss der Leistungsphase 8) müssen bis Ende 09/2025 erbracht worden sein. Der Mittelverwendungsnachweis muss durch den AN bis Ende 02/2026 erstellt werden. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich Mitte Oktober 2023) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Kostenziele
Das haushalterisch festgelegte Kostenvolumen in Höhe von 4.900.000,00 € brutto dient als verbindliche Obergrenze. Die jeweiligen Honorarzonen sind im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Swisttal
Leistungsumfang
Gegenstand der Ausschreibung sind die nachfolgend beschriebenen Generalplanerleistungen. Die Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Koenigs Rütter zum 31.10.2019 („Anlage_1_Projektbeschreibung_Sanierung_Kleinschwimmbad_Heimerzheim“) de-finiert die Planungsziele. Sie war Grundlage der Bewerbung zur Aufnahme in den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Programmjahr 2020 und dem Erhalt der Fördersumme in Höhe von 4,5 Mio. € brutto. Die mittlerweile fortgeschriebene Projektsumme beläuft sich aktuell auf 4,9 Mio. € brutto.
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sollen für die Leistungsphasen 3 - 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (1. Stufe: Leistungsphase 3-4, 2. Stufe: Leistungsphase 5-7 und 3. Stufe: Leistungsphasen 8-9) beauftragt werden. Die zu erbringenden Planungsleistungen werden voraussichtlich Grundleistungen und Besondere Leistungen umfassen.
2. Fachplanung Tragwerksplanung
Die Grundlagenermittlung und Vorplanung der Fachplanung Tragwerksplanung ist bereits in der Machbarkeitsstudie enthalten, daher werden die zu erbringenden Leistungen die Leistungsphasen 3 – 9 umfassen. Gegebenenfalls erfolgt auch diese Beauftragung stufenweise in maximal 3 Stufen (1. Stufe: Leistungsphase 3-4, 2. Stufe: Leistungsphase 5-7 und 3. Stufe: Leistungsphasen 8-9). Die zu erbringenden Planungsleistungen werden voraussichtlich Grundleistungen und Besondere Leistungen umfassen.
3. Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Grundlagenermittlung und Vorplanung der Fachplanung Technische Ausrüstung ist bereits in der Machbarkeitsstudie enthalten, daher werden die zu erbringenden Leistungen die Leistungsphasen 3 – 9 umfassen. Gegebenenfalls erfolgt auch diese Beauftragung stufenweise in maximal 3 Stufen (1. Stufe: Leistungsphase 3-4, 2. Stufe: Leistungsphase 5-7 und 3. Stufe: Leistungsphasen 8-9). Die zu erbringenden Planungsleistungen werden voraussichtlich Grundleistungen und Besondere Leistungen umfassen.
4. Planungsleistungen Brandschutz
Die Grundlagenermittlung und Vorplanung der Planungsleistungen Brandschutz ist bereits in der Machbarkeitsstudie enthalten, daher werden die zu erbringenden Leistungen die Leistungsphasen 3 – 9 umfassen. Gegebenenfalls erfolgt auch diese Beauftragung stufenweise in maximal 3 Stufen (1. Stufe: Leistungs-phase 3-4, 2. Stufe: Leistungsphase 5-7 und 3. Stufe: Leistungsphasen 8-9).
5. Planungs- und Beratungsleistungen Bauphysik
Die Planungs- und Beratungsleistungen Bauphysik werden Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 7 umfassen, optional werden Besondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt. Gegebenenfalls erfolgt auch diese Beauftragung stufenweise in maximal 3 Stufen (1. Stufe: Leistungsphase 3-4, 2. Stufe: Leistungsphase 5-7 und 3. Stufe: Leistungsphasen 8-9).
6. Planungs- und Beratungsleistungen Schadstoffsanierung
Die Planungs- und Beratungsleistungen Schadstoffsanierung werden Leistungen zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes (entspricht etwa LPH 1-2), einer Sanierungsplanung (entspricht etwa LPH 3-4) und Ausführungsplanung (entspricht etwa LPH 5) sowie der Vorbereitung und Mitwirkung an der Vergabe (ent-spricht etwa LPH 6-7) umfassen, optional wird eine fachgutachtliche Begleitung während der Ausführungsphase (LPH 8) beauftragt. Gegebenenfalls erfolgt die-se Beauftragung stufenweise in maximal 4 Stufen (1. Stufe: Leistungsphase 1-2, 2. Stufe: Leistungsphase 3-4, 3. Stufe: Leistungsphase 5-7, 4. Stufe: Leistungsphase 8).
7. Stufenweise Beauftragung
Für die Generalplanerleistungen ist eine stufenweise Beauftragung nach den Ziffern 1.2.1 bis 1.2.6 vorgesehen. Zunächst werden die Generalplanerleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bei vorbefassten Planern mit den Leistungsphasen 5-6, bei nicht vorbefassten Planern für die Leistungs-phasen 2-3 nach HOAI fest beauftragt. Die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI fest. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumu-liert, vollständig oder teilweise, für einzelne Fachdisziplinen oder gesamt – seitens des Auftraggebers optional abgerufen werden. Werden einzelne Leistungen/Leistungsphasen/Leistungsstufen – ganz oder teilweise – nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Recht für den späteren Auftragnehmer.
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Soweit vorgesehen, werden fehlende Erklärungen / Unterlagen einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewerber sollten daher auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.
Auf der zweiten Stufen werden die Mindestkriterien gem. Ziffer III geprüft.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aus-wahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten er-warten lässt.
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkte
unter 5 Jahre = Ausschluss
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams
(Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte
mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte
mindestens 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt
unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln)
8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte
7 Referenzobjekte = 12 Punkte
6 Referenzobjekte = 9 Punkte
5 Referenzobjekte = 6 Punkte
4 Referenzobjekte = 3 Punkte
3 Referenzobjekte = 1 Punkte
unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist.
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbe-tung von Schwimmbadbauten.
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln)
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte
4 Referenzobjekte = 8 Punkte
3 Referenzobjekte = 6 Punkte
2 Referenzobjekte = 4 Punkte
1 Referenzobjekt = 2 Punkte
Es werden auch Referenzen gewertet, die 2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllen. Hier reicht neben den gleichbleibenden in Ziffer 3.2.2 geforderten Umsetzungszeiträumen und Projektvolumina die Erbringung von vier beliebigen Leistungsphasen, ferner muss die Umsetzung noch nicht abgeschlossen, sondern nur begonnen sein.
5. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 300 – 400)
ab EUR 4.0 Mio. brutto Errichtungskosten = 5 Punkte
bis EUR 3.5 Mio. brutto Errichtungskosten = 4 Punkte
bis EUR 3.0 Mio. brutto Errichtungskosten = 3 Punkte
bis EUR 2.5 Mio. brutto Errichtungskosten = 2 Punkte
ab EUR 2.0 Mio. brutto Errichtungskosten = 1 Punkt
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird gelost.
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung er-folgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Pro-jektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, auf das Erstangebot ohne weitere Ver-handlungen den Zuschlag zu erteilen.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die für die Realisierung notwendig sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 €.
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 €
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
• Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Per-sonenidentität ist zulässig.
o Die/der Projektleiter*in muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Generalplanungsleistungen
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o als Generalplaner die Objektplanung Gebäude und Innenräume und die Fachplanung Technische Ausrüstung für mindestens die Leistungsphasen 2-8 für den Bau oder die Sanierung eines ver-gleichbaren Gebäudes in den letzten zehn (10) Jahren erbracht oder koordiniert wurde,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 2.0 Mio. brutto (KG 300 - 400) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen wer-den, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 3 – Eigenerklärung zur Eignung im Teilnah-mewettbewerb).
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorlie-gen (Anlage 3 – Eigenerklärung zur Eignung im Teilnahmewettbewerb)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Ka-lendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung infor-miert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax ver-sendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).