1309-NA-ZSan - Hardwarebeschaffung für das Gesundheitssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 1309-NA-ZSan - Hardwarebeschaffung für das Gesundheitssystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1309-NA-ZSan - Hardwarebeschaffung für das Gesundheitssystem
Die BWI beabsichtigt die Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung einschließlich Lieferung und Betriebsunterstützung. Dies beinhaltet u.a. Lieferung von Hardware und Software, Service und weiteren hardwarenahen Leistungen, sowie die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur securitykonformen Integration der Liefergegenstände in das Gesamtsystem.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Offenen Verfahrens mit einem geschätzen Auftragswert i.H.v. 13.246.237,88 Mio. € und einer Obergrenze von 19.900.826,82 Mio. € über eine maximale Rahmenvertragslaufzeit von 4 Jahren.
Losaufteilung:
Los 1: Drucker-20, Etikettendrucker - Laboretikettendrucker, AIT Etikettendrucker
Los 2: Drucker-21 - Nadeldrucker ("Praxisdrucker")
Los 3: Scanner-20 - Dokumentenscanner
Los 4: Scanner-21 - Handheld Barcodescanner
Los 5: PC-20, Mouse-20, Tastatur-20, Mo-21 samt Zubehör und Kartenleser-23
Drucker-20, Etikettendrucker - Laboretikettendrucker, AIT Etikettendrucker
Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt.
Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
Drucker-21 - Nadeldrucker ("Praxisdrucker")
Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
Scanner-20 - Dokumentenscanner
Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
Scanner-21 - Handheld Barcodescanner
Der Auftraggeber beschreibt die Spezifikationen, insbesondere die Ausstattungs- und Leistungsanforderungen der Vertragsprodukte des Produktportfolios mittels Produktklassen. Diese Spezifikationen sind im Leistungsblatt A festgelegt. Die Produkte dürfen keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 oder ähnliches sein. Es gilt jeweils die aktuell gültige Verordnung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
PC-20, Mouse-20, Tastatur-20 und Mo-21 samt Zubehör
Detailierte Information entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184a94871cc-7810db0244a941c7
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184a94871cc-7810db0244a941c7
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184a94871cc-7810db0244a941c7
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.