2022-0249 Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projektes Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0429
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0249 Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projektes Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung
Mit der Umsetzung des Projektes "Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung" soll ein Verbundsystem von größeren und kleineren "Schrittsteinen" zur Vernetzung reaktivierter und aufgewerteter Park- und Grünflächen im Rahmen der Klimaanpassung und nachhaltigen Gestaltung und Modernisierung urbaner Räume entstehen. Mit dem Begriff "Schrittsteine" soll verdeutlicht werden, dass die Stadt mit diesen Schritten den Weg in eine klimaangepasste Modernisierung der Freiräume gehen will. Drei große Schrittsteine werden mit einer Vielzahl kleinerer Maßnahmen in Park- und Grünflächen vernetzt. Insgesamt entsteht durch die Anbindung an die vorhandenen Grün- und Freiflächen sowie an die Flächen der IGA2027 ein Verbundsystem klimaangepasster urbaner Begegnungs- und Erholungsräume mit hoher Aufenthaltsqualität. Es handelt sich um einen wesentlichen Beitrag zur urbanen Transformation, mit der die Lebensqualität der Menschen vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen und der Auswirkungen auf die Gesundheit in weiten Teilen Duisburgs signifikant verbessert wird.
Unter der Überschrift "Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung" werden fünf verschiedene Teilprojekte zusammengefasst:
TP 1 Reaktivierung des Wasserlaufs am Kaiserberg
TP 2 Ökologischer Neubau der Spielplätze im Landschaftspark Duisburg Nord
TP 3 Erholungspark Biegerhof, Ökologische Anpassung des Parks an den
Klimawandel und Errichtung einer Klimaroute
TP 4 Klimaangepasste Nutzung von Friedhofsflächen
TP 5 Einrichtung von Klimahainen/ Tiny Arboreten auf ehemaligen Spielplatzflächen
Neben den baulichen Veränderungen der einzelnen Teilprojekte, soll die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Duisburg an den Projekten zum Thema Klimaanpassung und Nachhaltigkeit im Allgemeinen gefördert werden.
Die Aufgabe dieser Ausschreibung besteht in der Konzeptentwicklung und Durchführung unterschiedlicher Beteiligungsformate in den Phasen Situationsanalyse, Durchführung, Präsentation, Dokumentation und Aufbereitung von Informationen an unterschiedliche Gruppen.
Direkte Beteiligungsverfahren sind in den Teilprojekten Wasserlauf Kaiserberg, Landschaftspark Nord und Biegerhofpark vorgesehen.
Bei den Baumpflanzungen auf den Friedhöfen und den Klimahainen ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürgern auf einer informativen, vor allem digitalen Ebene geplant.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
- die Akzente, die bei den baulichen Veränderungen gesetzt werden, bei jedem Teilprojekt unterschiedlich sind
- seitens der AG die Teilprojekte von unterschiedlichen Sachbearbeitenden begleitet werden
- die Akteure und Zielgruppen pro Teilprojekt teils sehr unterschiedlich sein können.
Jedes Teilprojekt wird somit seine eigene Prozessdynamik haben.
Die fünf Teilprojekte werden in vier Losen aufgeteilt - TP 4 und TP 5 wurden aufgrund gleicher Thematik zu einem LOS in a) und b) zusammengefasst. Es besteht die Möglichkeit, sich entweder für einzelne Lose oder für alle Lose, also das Gesamtprojekt Duisburger Schrittsteine mit allen Teilprojekten zu bewerben.
Detailiertere Informationen sind im Dokument 2001 Leistungsprogramm zu finden.
47137 Duisburg
Leistungsteile:
- Konzeption, Ausarbeitung, Durchführung und Auswertung von unterschiedlichen Beteiligungsformaten
- Konzeption und Ausarbeitung von unterschiedlichen informativen und interaktiven Routen
- Präsentation aller Teilprojekte in Form einer informativen und spielerisch nutzbaren Website, ggf. Einbindung in eine App unter dem Thema "Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung"
- Entwicklung digitaler Informationsangebote zum Projekt "Duisburger Schrittsteine"
Detailiertere Informationen sind im Dokument 2001 Leistungsprogramm zu finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Die Urbanisten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dieurbanisten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Die Urbanisten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dieurbanisten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Die Urbanisten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dieurbanisten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Die Urbanisten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dieurbanisten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1DY33798
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.