Rahmenvertrag zur Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination Referenznummer der Bekanntmachung: ESP 2023.05 008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination
Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP)
beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.10.2024,
die Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination
auf der Kläranlage Pforzheim zu vergeben. In der
Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem
Auftragnehmer geschlossen werden.
Die Kläranlage Pforzheim betreibt eine konventionelle ,
biologische Abwasserreinigungsanlage mit 250.000
Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage befindet sich im
Wasserschutzgebiet der Zone IIIB . Das Abwasser wird
mechanisch , biologisch und chemisch gereinigt. Seit Januar
2022 befindet sich die 4 . Reinigungsstufe im Regelbetrieb . Das
gereinigte Abwasser wird in das Gewässer Enz eingeleitet .
Die Pulveraktivkohle wird zur Spurenstoffelimination in der 4 .
Reinigungsstufe eingesetzt. Das Ziel ist die Spurenstoffe um
80% zu reduzieren .
Aufgrund der bisher vorhandenen Erkenntnisse der
Inbetriebnahmephase liegt der jährliche Bedarf an
Pulveraktivkohle bei ca. 80.000 kg. Der wöchentliche Bedarf
liegt bei ca . 1.500 kg . Teilmengen von ca . 15 t (Lieferinhalt
Tanklastzug ) werden vom Betriebspersonal nach Bedarf
a bgerufen. Der Abruf erfolgt in Form von Einzelaufträgen.
Verwendet wird dabei das Formblatt Einzelauftrag zum
Rahmenvertrag - Komm ( R / L ) E Atr.
Die Mengen wurden für die Dauer der Rahmenvereinbarung so
genau wie möglich ermittelt. Die Abnahmemenge ist auch
abhängig von der Qualität der Aktivkohle . Aufgrund von
Optimierungsmaßnahmen können sich Veränderungen in der
erforderlichen Menge an Pulveraktivkohle ergeben.
Die Pulveraktivkohle wird in einem Silo mit einem Volumen
von 125 m³ gelagert. Das Silo ist mit einer
Kohlenmonoxidmessung ausgestattet. Der Befüllvorgang wird
vom Betriebspersonal überwacht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsregistereingetragen
ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe
der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann
dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die
das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des
betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen
es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige
Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§123 und § 124 GWB
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren.
Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.
— Nachweis der Deckungssumme einer
Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungs- summe 3 Mio. EUR
pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und
Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je
Schadensfall,
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angaben zu einem Insolvenzverfahren,
— Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet. (siehe
Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten
Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre (siehe
Vordruck Eigenerklärung)
Der Bieter muss Produktblätter /Technische Daten zu den
angebotenen Produkten beifügen sowie Zertifizierungen und
Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besondern
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-
Würtemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 22.05.2023, 11:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.