Dienstleistungen:Leiter*in für Architektur- und Integrationsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen:Leiter*in für Architektur- und Integrationsmanagement
Bei der Planung und Realisierung der Projekte im Rahmen des ISMC-Förderprogramms muss sichergestellt werden, dass die mit der Förderung verknüpften Ziele erreicht werden und gleichzeitig die hierfür notwendigen Investitionen konform zur IT-Strategie und IT-Architektur des UKB erfolgen. Dazu bedarf es einer projektübergreifenden fachlichen und organisatorischen Steuerung.
Das Architektur- und Integration Management sorgt dafür, dass die in den verschiedenen Teilprojekten zu beschaffenden Leistungen optimal in die Gesamtarchitektur des UKB passen. Dazu müssen vielfältige Schnittstellen berücksichtigt werden: Die ISMC-Teilprojekte selbst, die parallellaufenden KHZG-Projekte und die bereits im Einsatz befindlichen Softwaresysteme und Infrastrukturkomponenten. Nur so kann die mit dem ISMC verbundene Vision einer künftigen Patient Journey erfolgreich und nachhaltig pilotiert werden.
Es handelt sich dabei nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Aufgrund der Abhängigkeiten zu den KHZG geförderten Projektanteilen ist es notwendig, dass der/die Manager/in mit den KHZG-Fördertatbeständen sehr gut vertraut ist und als IT-Dienstleister im Sinne des KHZG zertifiziert ist.
Dazu soll ein/e Senior Architektur- und Integration Manager/in das ISMC-Projekt-management strategisch sowie die Teilprojektleitungen operativ bei der Planung und inhaltlichen Konzeption beraten und unterstützen. Dabei arbeitet er/sie eng mit allen relevanten Stakeholdern - insbesondere auch dem ISMC PMO - zusammen.
Er/Sie organisiert und moderiert Strategie- und Architekturworkshops und sorgt für die Dokumentation der Ergebnisse im Sinne einer Gesamtarchitektur.
Er/Sie organisiert die projektbegleitende Evaluation des KI-Reifegrades und liefert einen wesentlichen inhaltlichen Beitrag zur Förderberichterstattung.
Der/Die Senior Architektur- und Integration Manager/in ist Teil des Projektboards und berichtet in den regelmäßigen Jour Fixes über den Projektstatus mit Fokus auf das Zusammenspiel der verschiedenen Teilprojekte, Systeme und Komponenten. Er bereitet Entscheidungsvorlagen vor und präsentiert diese bei Bedarf im Lenkungsausschuss.
Er/Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von IT-Strategien und Architekturen im Gesundheitswesen, für Kliniken und ist in diesem Kontext mit den Besonderheiten von Universitätskliniken aus den Bereichen Forschung und Lehre vertraut. Er/Sie verfügt über ausgeprägte Umsetzungserfahrung bei der Leitung komplexer Digitalisierungs- und Transformationsprogramme.
Er/Sie hat nachweislich die Evaluationen im Kontext von eHealth-Vorhaben begleitet und ist mit den spezifischen Anforderungen im Zusammenhang mit öffentlicher Förderung vertraut.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mediance.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDSNX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB