L649609 Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt, HLS-Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
L649609 Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt, HLS-Planungsleistungen
Das Landratsamt Ravensburg plant eine Erweiterung/einen Neubau der Verwaltungsflächen auf dem Areal des Kreishauses II, Gartenstraße 107, in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Haupthaus.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, dessen Bearbeitung abgeschlossen ist und dessen Preisträger bereits feststehen. Das an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern ist ebenfalls abgeschlossen.
Der Architektenwettbewerb bestand aus einen Realisierungsteil zum Neubau des 1. Bauabschnitts des Landratsamtes und einem Ideenteil für das gesamte Plangebiet.
Der Realisierungsteil umfasst den ersten großen Neubau-Bauabschnitt der geplanten Zentralisierung und Zusammenführung der Standorte am Standort Kreishaus II. Das Planungsgebiet für den Realisierungsteil ist ca. 3,30 ha groß und beinhaltet verschiedene Bestandsbauten. In einem möglichen zweiten Bauabschnitt wird das Landratsamt um ein weiteres Gebäude mit ca. 10.000m² oberirdisch und 1.600m² unterirdisch erweitert. Zusätzlich wird ein Parkhaus mit ca. 470 Parkplätzen auf dem Areal des Landratsamtes mit dem Bauabschnitt 1 fertiggestellt.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens begonnen werden. Die Fertigstellung des Neubaus ist bis 2026 vorgesehen.
Für den Neubau des Landratsamtes wird für den Realisierungsteil im Bauabschnitt 1 und für die übergeordnete Konzeption ein Fachplaner TGA HLS gesucht.
Die Aufgabe des HLS-Planers ist es unter anderem auch, die geplanten Interimszustände und Provisorien zu prüfen, möglicherweise Konzepte anzupassen, um die Aufrechterhaltung des Betriebs der verbleibenden Bauteile B, C und E zu gewährleisten und die Weiterplanung der Interimszustände und Provisorien im Bauabschnitt1.
Zum Leistungsbild des HLS Planers gehören ebenfalls die Analyse, Konzeption, Umsetzung und Begleitung von Energiemonitoring zur Energieoptimierung und die Wartungsplanung nach Inbetriebnahme des Gebäudes im Bauabschnitt 1.
Geschätzte Kosten: KG 300: 18.000.000,- €, KG 400: 12.000.000,- € netto.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens begonnen werden. Die Fertigstellung des Neubaus ist bis 2026 vorgesehen.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, teilweise 7, optional 8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist nicht Gegenstand der Auftragsbekanntmachung. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
88212 Ravensburg
Gartenstraße 107
Im ersten Neubau-Bauabschnitt soll eine Fläche von ca. 12 000 m2 BGF oberirdisch und ca. 2 700 m2 BGF unterirdisch umgesetzt werden. Derzeit wird von anrechenbaren Nettokosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für die KG300 und [Betrag gelöscht] EUR für die KG400 ausgegangen.
Durch die neu geplanten Gebäudestrukturen ergibt sich die Möglichkeit zur Ausbildung neuer offener Arbeitswelten und maximaler Flexibilität im Bereich der Bürozonen. Eine bestimmte Tragkonstruktion war nicht vorgegeben, es wird allerdings besonders Wert auf eine wirtschaftliche Konstruktion gelegt. Der neue Baukörper wird mehrgeschossig (im Siegerentwurf 6 Geschosse + UG) errichtet. Eingangsbereich und Konferenzräume erhalten Sonderhöhen.
Bei der Planung und Auswahl der zur Verwendung kommenden Materialien bzw. Fassadenkonstruktionen sollen die ökologischen und umweltschonenden Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird vom Auslober eine nachhaltige Bauweise erwartet. Grundlage der Planung und Umsetzung ist der "Leitfaden für Nachhaltiges Bauen", der vom Landkreis Ravensburg entwickelt wurde und zur Anwendung kommt.
Die wesentlichen notwendigen Medien und Leitungen zur Ver- und Entsorgung des Gebiets befinden sich in den angrenzenden Straßenzügen.
Ziel ist es, ein mit gebäudetechnischen Anlagen ein zukunftsorientiertes Gebäudekonzept zu erreichen. Es wird Wert auf die Verwendung effizienter Lüftungskonzepte mit Wärmerückgewinnung und die Vermeidung sommerliche Überhitzung unter Ausschluss einer aktiven Kühlung gelegt. Ausdrücklich gewünscht ist die Verwendung von Hybridlüftungssystemen.
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Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 08.12.2021
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen entsprechend dem Vertrag.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 08.12.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vogt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88267
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
1. Beauftragung: Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. Formale Ausschlusskriterien: – Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV, – Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4. Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6. Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe: – Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte
Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem Unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).