Wärmeversorgungsanlagen Energiezentrale / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 421.02 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen Energiezentrale / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Lieferung und Montage der Wärmeerzeugungsanlagen (Heizzentrale) für das Kombibad sowie Modernisierung der Bestands-Freibadumkleide.
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
-Lieferung und Montage von zwei Brennwertkesseln
-Lieferung und Montage von zwei Blockheizkraftwerken
-Lieferung und Montage von zwei Pufferspeichern
-Lieferung und Montage der dazugehörigen Abgasanlagen
-Lieferung und Montage der dazugehörigen Gasversorgungsanlage
-Liefern und Montage einer Warmwasserbereitung-Speicherladeeinheit
-Liefern und Montage von Stahlrohrleitungen DN15 bis DN125
-Installation von bauseits gelieferten Durchgangs- und Mischventilen
-Installation von Feldgeräten
-Demontage und Entsorgung der Wärmeerzeugung Freibadumkleide
-Demontage und Entsorgung der Warmwasserbereitung Freibadumkleide
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungsanlagen Energiezentrale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626Z91
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.