Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstfahrzeugen (Leasing) für die Polizei Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-1-4
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 046-136245)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstfahrzeugen (Leasing) für die Polizei Baden-Württemberg
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 6 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen.
Die Fahrzeuge im Los 6 sind neben dem Dieselantrieb mit zusätzlichem batterie-elektrischen Antrieb (Plug-In-Hybrid) auszustatten.
Vertragsgegenstand der einzelnen Lose sind folgende Fahrzeuge:
- Los 1: Mittelklasse Pkw Kombi (silber-blau)
- Los 2: Kompakt SUV (silber-blau)
- Los 3: Mittelklasse Pkw Kombi / Kompakt SUV (neutral)
- Los 4: Mittelklasse Pkw Kombi BAB (silber-blau)
- Los 5: Transporter (silber-blau)
- Los 6: Mittelklasse Pkw Kombi / Kompakt SUV Plug-In-Hybrid (silber-blau)
Die Fahrzeuge werden im Los 1 über einen Zeitraum von 36 Monaten, in den Losen 2 und 5 über 60 Monaten, in den Losen 3 und 6 über 48 Monate sowie im Los 4 über 24 Monate geleast.
Laufzeit der Rahmenvereinbarungen:
Diese Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird.
Abnahmemengen:
Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 6 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 956 Fahrzeuge. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte, Menge. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass die Abrufe die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden:
- Los 1: mindestens 200, maximal 900 Fahrzeuge
- Los 2: mindestens 80, maximal 500 Fahrzeuge
- Los 3: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge
- Los 4: mindestens 20, maximal 150 Fahrzeuge
- Los 5: mindestens 80, maximal 400 Fahrzeuge
- Los 6: mindestens 60, maximal 300 Fahrzeuge
Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart:
Los 1: mindestens 30, maximal 200 Fahrzeuge
Los 2: mindestens 30, maximal 400 Fahrzeuge
Los 3: mindestens 30, maximal 200 Fahrzeuge
Los 4: mindestens 30, maximal 100 Fahrzeuge
Los 5: mindestens 30, maximal 300 Fahrzeuge
Los 6: mindestens 30, maximal 500 Fahrzeuge
Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind.
Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Instandhaltungsleistungen/Fortbildung:
Instandhaltungsleistungen (namentlich Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen) erfolgen nach Vertragsabschluss alternativ durch Vertragswerkstätten des Auftragnehmers oder durch vom Hersteller autorisierte Servicebetriebe oder durch Kfz-Werkstätten der Polizei und werden in Einzelaufträgen (First-Priority-Behandlung, Einzelabrechnung mit den Vertragswerkstätten des Auftragnehmers pro Auftrag, keine monatlichen Ratenzahlungen) dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Überdies hat der Auftragnehmer nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des für die Instandhaltung in den Kraftfahrzeug-Werkstätten eingesetzten Personals der Polizei des Landes anzubieten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen