Schulverpflegungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2007
Fax: [gelöscht]-2005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverpflegungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat zum Schuljahresbeginn 2023/2024 Leistungen der Schulverpflegung (Mittagsverpflegung) für zwei Förderschulen und eine Gesamtschule neu zu vergeben.
Herstellung, Zubereitung und Lieferung von Schulverpflegung
Herstellung, Zubereitung und Lieferung von Schulverpflegung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule, der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule
Die Leistungen umfassen:
• Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren
• Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des Abrechnungssystems mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
• Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers
• Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber.)
• Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, durch Ausübung der einmaligen Option den Vertrag um ein weiteres (Schul-)Jahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2027) zu verlängern. Dazu ist der Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Ein Anspruch des Bieters auf Ausübung der Option besteht nicht.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, durch Ausübung der einmaligen Option den Vertrag um ein weiteres (Schul-)Jahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2027) zu verlängern. Dazu ist der Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Ein Anspruch des Bieters auf Ausübung der Option besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,2 Mio. EUR je Schadensfall sowie mit einer Gültigkeit für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr. Sollten die vorhandenen Deckungssummen
der Betriebshaftpflicht des Bewerbers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten
Deckungssummen entsprechen, ist zum einen eine Bescheinigung über die aktuell versicherten Risiken inkl.
Deckungssummen und ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im
Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Erhöhung der
Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
• E 1 Eigenerklärung Ausschlussgründe
• ggf. bei Bietergemeinschaften: E2 531 EU_EN Bietergemeinschaftserklärung, E1 521 EU_EN Eigenerklärung Ausschlussgründe, E5 Eigenerklärung zur Eignung
• ggf. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: „E3 532_EU_EN Eignungsleihe_Unterauftrag, E4 533_EU_EN Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021, falls bereits vorhanden 2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über den Umsatz mit Verpflegungsleistungen im Cook & Chill-Verfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit freiwillig den Zeitraum auf fünf Jahre zu erhöhen, da der Gesamtumsatz der Corona-Pandemie nur eingeschränkt repräsentativ ist.
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• E 1 Eigenerklärung Ausschlussgründe
• E 5 Eigenerklärung zur Eignung inkl. Referenzen über die regelmäßige Zubereitung von durchschnittlich mindestens 600 Schulessen (Hauptgerichten) pro Woche im Rahmen der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2018 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Beauftragungszeiträume und der jeweiligen Essensanzahlen vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen)
• ggf. bei Bietergemeinschaften: E2 531 EU_EN Bietergemeinschaftserklärung, E1 521 EU_EN Eigenerklärung Ausschlussgründe, E5 Eigenerklärung zur Eignung
• ggf. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: „E3 532_EU_EN Eignungsleihe_Unterauftrag, E4 533_EU_EN Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o. a. Verordnung. Eine entsprechende Erklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.