Starkregenrisikomanagement Region Nordschwarzwald Referenznummer der Bekanntmachung: 281764-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cdmsmith.com
Abschnitt II: Gegenstand
Starkregenrisikomanagement Region Nordschwarzwald
Starkregenrisikomanagement für vierundzwanzig Städte und Gemeinden in der Region Nordschwarzwald. Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeptentwicklung.
Stadt Wildberg
Marktstraße 2
72218 Wildberg
Starkregenrisikomanagement für 24 Städte und Gemeinden des SRRM Verbundes Nordschwarzwald (Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach, Gemeinde Baiersbronn, Gemeinde Birkenfeld, Stadt Calw, Gemeinde Dobel, Gemeinde Egenhausen, Gemeinde Ebhausen, Gemeinde Empfingen, Gemeinde Grömbach, Gemeinde Höfen an der Enz, Gemeinde Kämpfelbach, Gemeinde Keltern, Stadt Knittlingen, Gemeinde Königsbach-Stein, Stadt Mühlacker, Stadt Neuenbürg, Gemeinde Oberreichenbach, Gemeinde Pfalzgrafenweiler, Gemeinde Remchingen, Gemeinde Seewald,
Gemeinde Simmersfeld, Gemeinde Simmozheim, Gemeinde Wiernsheim, Stadt Wildberg). Die Gesamtfläche des Betrachtungsgebietes beträgt ca. 1.043,2 km² wovon ca. 100,8 km² Siedlungsfläche sind. Hierzu ist im Rahmen des
Starkregenrisikomanagements eine Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie eine Handlungskonzeptentwicklung nach dem Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" unter Berücksichtigung der Hinweise der Geschäftsstelle Starkregenrisikomanagement des Regierungspräsidiums Tübingen für die einzelnen Kommunen zu erstellen. Arbeitsbeginn ist direkt nach Beauftragung, Arbeitsende ist zwei Monate vor Ende der vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums (Bewilligungszeitraum nach FrWw2015 max. 3 Jahre) .
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den
formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber
nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Es ist vorgesehen drei Bieter zuzulassen. Sollte die Auswertung der Wertungsmatrix
mehr als drei Bieter aufgrund gleicher Punktzahl ergeben, entscheidet das Losverfahren. Eine Erhöhung der Bieterzahl behält sich der Auftraggeber vor. Die Bewerber werden anhand der Eignungsmatrix E.0 der Vergabeunterlagen wie folgt bewertet: Zwischenwerte werden linear interpoliert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Die benannten Unterlagen D.0 mit Anlagen sind bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
(Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Diese sind zu verwenden.
Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens ist diesem zu entnehmen.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente (siehe auch A.3. Anlagenverzeichnis):
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen (gem. Anlage D.0.3.3),
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (gem. Anlage D.0.3.4),
(3) Eigenerklärung gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) (gem. Anlage D.0.6.3),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
4. Weitere Unterlagen im Teilnahmewettbewerb, die eingereicht werden müssen:
Anlage D.0.2.1 Verpflichtungs- und gemeinsame Haftungserklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Anlage D.0.2.2 Verpflichtungs- und gemeinsame Haftungserklärung bei Eignungsleihe
Anlage/Angabe D.0.2.3 Benennung Unterauftragnehmer
Anlage D.0.2.4 Erklärung wirtschaftliche Verknüpfungen/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Anlage D.0.3.1 Nachweis der Berufszulassung
Anlage D.0.3.2 Nachweis der Unterschriftsberechtigung
Anlage D.0.3.5 Eigenerklärung Korruption
Anlage D.0.3.6 Eigenerklärung Russland-Sanktionen
1. Auszug der Bilanzen der letzten 3 Jahre, gem. Anlage D.0.4.1
2. Nachweis/ Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 2 Mio. für Personenschäden und mind. EUR 2 Mio. für Vermögens- und sonstigen
Schäden je Schadensereignis bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, gem. Anlage D.0.4.2
3. Angaben des Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Jahre, gem. Anlage D.0.4.3 (5% Wichtung)
4. Angaben Nettojahresumsätze des Unternehmens zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre (25% Wichtung) zu numerische u. hydraulische Modellierung im Wasserbau ohne Starkregenmodellierung und Nettojahresumsätze zu Starkregenmodellierung sowie Gesamtjahresumsatz zu Risikoanalyse und Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement, gem. Angabe D.0.4.4
5. Weitere Informationen:
Eignungskriterien wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu 30% bewertet.
Die Mindest- und Ausschlusskriterien sind in den Vergabeunterlagen Matrix Eignungskriterien E.0 aufgeführt.
(1) Angaben / Nachweis zur technischen Ausrüstung, Allgemeine Mindestanforderungen: MS Project (oder kompatibel), CAD,
GIS und MS Office gem. Anlage D.0.5.1
(2) Angaben zur Mitarbeiterstruktur (Akademiker mit fundierten Fachkenntnis auf dem Gebiet der Hydraulischen Modellierung, Vermesser) der letzten 3 Jahre gem. Angabe D.0.5.2 (15% Wichtung)
(3) Benennung Projektteam, welche für die Erbringung
der Leistung vorgesehen sind gem. Angabe D.0.5.3
(4) Unternehmensreferenzen gem. Anlage D.0.5.4 (siehe Untermatrix Eignungskriterien E.0) (55% Wichtung):
a) Angaben über Unternehmensreferenzen zur Hydraulische Modellierung -ohne Kanal-Hydraulik (Referenzliste 1)
b) Angaben über Unternehmensreferenzen zur Starkregenmodellierung nicht zwingend nach Leitfaden LUBW (Referenzliste 2)
c) Angaben über Unternehmensreferenzen zur Risikoanalyse (Referenzliste 3)
d) Angaben über Unternehmensreferenzen zum Handlungskonzept (Referenzliste 4)
e) Angaben über Unternehmensreferenzen zur Starkregenmodellierung/ Risikoanalyse/ Handlungskonzept nach Leitfaden
LUBW (Referenzliste 5)
Zu den Referenzlisten 1,2,3 u. 4 sind je 3 geeignete, abgeschlossene und vergleichbare Referenzen einzureichen.
Mindestanforderung: 1 Referenz je Referenzliste 1-4. Bei weniger als je 3 Referenzen wird/werden die fehlende/n
Referenz/en mit 0 Bewertungspunkten in den Mittelwert eingerechnet.
Zu der Referenzlisten 5 ist 1 geeignete, abgeschlossene und vergleichbare Referenz einzureichen.
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Abgabezeitpunkt nach dem 01.04.2018).
(5) weitere Unterlagen, die eingereicht werden müssen:
- Anlage D.0.5.5 Urkunde Standardreferenz Starkregenrisikomanagement der LUBW
- Anlage D.0.6.1 Vertraulichkeitserklärung/en
- Anlage D.0.6.2 Bestätigung/Anerkennung Mustervertrag
- Eignungskriterien technische Leistungsfähigkeit 55%
- Eignungskriterien berufliche Leistungsfähigkeit 15%
Die Mindest- und Ausschlusskriterien sind in den Vergabeunterlagen Matrix Eignungskriterien E.0 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Auftragsbekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei juristischen Personen muss das im Bewerbungsbogen benannte Projektteam die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bunderepublik Deutschland als "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig werden dürfen.
Zugelassen sind auch akademische Berufe im Bereich der Hydrologie, Geologie, Geographie, Geodäsie oder vergleichbar (§ 75 Abs. 2+3 VgV).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder
Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt. Zudem gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen, insbesondere A.0-A.2
Informationsschreiben und D.0 Bewerbungsbogen bzw. D.1 Bieterbogen. Es sind ebenso die Bedingungen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Projekt unterliegt förderrechtlichen Bestimmungen (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw 2015) nach Fördertatbestand 12.7).
Die Unterkriterien der Zuschlagskriterien sind in der Anlage G.0 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber plant, eine Beauftragung auf das Erstangebot vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu einzutreten. Des Weiteren behält sich der
Auftraggeber vor, in weitere Verhandlungsrunden zu gehen.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Diese sind zu verwenden.
Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens ist diesem zu entnehmen. In der Angebotsphase gilt dies gleichlautend mit dem Bieterbogen.
Die in den Anlagen A enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter
als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden.
Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche
etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Den Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eineVerletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber
informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland