Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusterdingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Elektroinstallation
Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Elektroinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Feuerwehrhauses in Kusterdingen inkl. Übungsturm. Grobangaben zum Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten: Starkstromanlage nach DIN 183821 Stück Gebäude- und Niederspannungshauptverteilungen6 Stück Unterverteilungen Feuerwehrca. 16.000 m Kabel und Leitungen ca. 500 Stück Installationsgeräteca. 380 Stück Beleuchtungskörper2 Stück dezentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit ca. 35 Leuchten1 Stück KNX System (Beleuchtung, Sonnenschutz, Heizung ca. 35 Stück Taster und Tastsensoren ca. 30 Präsenzmelder ca. 100 Aktorkanälen Schwachstromanlage nach DIN 183821 Stück Ausrufanlage mit ca. 25 Lautsprecher1 Stück Videoüberwachung mit 2 Kameras1 Stück Brandmeldeanlage ca. 60 Melder1 Stück Türsprechanlage Feuerwehr1 Stück Strukturierte Verkabelung 3 Stück 19“Datenschrank 42 HE ca. 500 m Verkabelung LWL OM4 ca. 3.000 m Verkabelung Cat6A mit ca. 170 Ports
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.