GGS Styrum- Erweiterung und Sanierung hier: Innenputzarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
GGS Styrum- Erweiterung und Sanierung hier: Innenputzarbeiten
GGS Styrum- Erweiterung und Sanierung hier: Innenputzarbeiten
Die Grundschule an der Augustastraße wird erweitert und saniert. Diese Ausschreibung umfasst die
erforderlichen Arbeiten für Innenputzarbeiten im Bestandsgebäude und dem Erweiterungsanbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GGS Styrum- Erweiterung und Sanierung hier: Innenputzarbeiten
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
In Brutto:
NT 1= 12749,18 € (Leibungsputz)
NT 2 = 25.648,30 € (Abkratzen Reste Bestandsputz)
NT 5 = 27.383,03 € (Änderung Sturz, Leibung, Brüstung)
NT 6 = 24.206,63 € (Änderung Sanierputz)
Netto Gesamt N 1+2+ 5 + 6 = 75.619,45 € (ü. 15 %)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
In Brutto:
NT 1= 12749,18 € (Leibungsputz)
NT 2 = 25.648,30 € (Abkratzen Reste Bestandsputz)
NT 5 = 27.383,03 € (Änderung Sturz, Leibung, Brüstung)
NT 6 = 24.206,63 € (Änderung Sanierputz)
Netto Gesamt N 1+2+ 5 + 6 = 75.619,45 € (ü. 15 %)
Zusätzliche Kosten für den erforderlichen Einsatz von Maschinen/ Baustelleneinrichtung für Herstellung von Leibungen zur Aufnahme von Dichtungsbändern für die Fensterabdichtung vor Beginn der Innenputzarbeiten. Außerdem kündigte der AN bei Ortsbegehung an, keine Gewährleistung für die Haftung von neu aufgebrachtem Putz auf vorgefundenem Untergrund zu übernehmen. Die Maßnahme Abkratzen von Altputzresten musste demnach erforderlich vor Beginn der Putzarbeiten beauftragt werden.