Sprinkenhof BV Kampnagel - Veranstaltungstechnik_Erstangebotsphase - ex post Referenznummer der Bekanntmachung: 858/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: 20095 Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sprinkenhof BV Kampnagel - Veranstaltungstechnik_Erstangebotsphase - ex post
Die Sprinkenhof GmbH plant im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten der Spiel- und Veranstaltungsstätte Kamp-
nagel (KMP), Jarrestraße 20 in 22303 Hamburg.
Kampnagel ist Deutschlands größte freie Spiel- und Produktionsstätte und zählt zu den international bedeutendsten Bühnen für darstellende Künste. Insgesamt finden auf Kampnagel
pro Spielzeit über 900 Veranstaltungen mit rd. 180.000 Besuchern statt. Die denkmalgeschützten Fabrikhallen verfügen über eine Brutto-Grundfläche von ca. 12.840 m², die Netto-Raumfläche beträgt ca. 10.564m². Das Verwaltungsgebäude verfügt über eine BGF von ca. 3.720 m², die NRF beträgt ca. 2.836 m².
Kampnagel möchte durch die umfassende Sanierung und Modernisierung seine Rolle als wichtiges, modernes und zukunftsweisendes Veranstaltungs- und Produktionshaus auch per-
spektivisch erfüllen können. Um den sich entwickelnden Anforderungen des Spielbetriebs weiterhin gerecht zu werden, sollen mit dem Bewusstsein für die bauliche, künstlerische und
industrielle Geschichte notwendige und zeitgemäße Veränderungen und Erweiterungen auf dem gesamten Gelände geschaffen, erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und eine Neuaufstellung der Flächen verfolgt bzw. umgesetzt werden.
In diesem Verfahren werden die hierzu erforderlichen Fachplanungsleistungen der Veranstaltungstechnik beschafft.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der detaillierten Projektbeschreibung im Verfahrensbrief.
siehe Vergabeunterlagen
Das Vergabeverfahren beinhaltet die Erbringung der Fachplanung Veranstaltungstechnik gemäß § 55 HOAI 2021 für die Modernisierung und Sanierung der Spiel- und Veranstaltungs-stätte Kampnagel (KMP). Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3).
Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)
Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe sowie die Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 5-7).
Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektüberwachung und der Objektbetreuung (Leistungsphase 8-9).
Weitere Informationen zum Umfang der Planungsleistungen sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.that-hamburg.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6S22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind
Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: Hamburg
Land: Deutschland