Generalplanerleistungen Neubau Feuerwehrhaus Essen Werden - Heidhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 217-FWH-2023-VgV GP
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gve-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Neubau Feuerwehrhaus Essen Werden - Heidhausen
Projektaufgabe und Projektziel ist die Planung und Umsetzung eines Neubaus für ein Feuerwehrhaus welches durch die Freiwillige Feuerwehr (FF), die Jugendfeuerwehr und die Berufsfeuerwehr (BF) genutzt wird. Die Fahrzeughalle soll Platz für 6 Löschfahrzeuge der FF und einen Rettungswagen der BF bieten. Des Weiteren soll das Gebäude auch zu Schulungszwecken genutzt werden, sowie im Katastrophenfall der Versorgung und Beherbergung dienen.
Die GVE hat bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume selbst erbracht und mit der Feuerwehr abgestimmt. Auf dieser Grundlage sollen diese Leistungsphasen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume vervollständigt und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der Planung Beteiligten ergänzt werden. Zudem sollen gegebenenfalls die weiteren Leistungsphasen bis einschließlich der Leistungsphase 9 als Generalplanung stufenweise erbracht werden.
Das Raumprogramm wurde mit der Feuerwehr abgestimmt und entspricht dem aktuellen Bedarf der Feuerwehr am Standort Essen Werden - Heidhausen.
Freiwillige Feuerwehr Essen-Werden-Heidhausen Brakeler Wald 19 45239 Essen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen.
Der bereits erbrachte Leistungsanteil an den Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume wird den Bieter*innen rechtzeitig vor der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Der / Die Auftragnehmer*in aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume innerhalb seiner/ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination dafür zu leisten.
Der Generalplanerauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:
- Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff und Anlage 11 HOAI
- Freianlagen - §§ 38 ff und Anlage 11 HOAI
- Tragwerksplanung - §§ 49ff und Anlage 14 HOAI
- Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Förderanlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
- Bauphysik - gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
- Brandschutzgutachten - gemäß AHO Heft 17
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der / Die Auftraggeber*in behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern nur teilweise zu beauftragen.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen wie folgt vorgesehen:
- Stufe 1: LPH 1-3
- Stufe 2: LPH 4
Nach Abschluss der Genehmigungsplanung ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der Stadt Essen:
- Stufe 3: LPH 5-7
- Stufe 4: LPH 8-9
Die Bauherrin wünscht mindestens die Erstellung eines BIM Models, das als Grundlage für die Bewirtschaftung des Neubaus dienen soll.
Das Gesamt - Projektvolumen wird grob, mit Kostenstand zum 01.09.2022, auf rund 10,3 Mio. EUR netto beziffert, KG 200 - 600 nach DIN 276. Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst noch zu erarbeitenden Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.
Die Auftraggeberin wünscht eine Prüfung der Baumaßnahme auf Förderfähigkeit. Wenn möglich sind im Zuge des Projektes Fördermittel zu beantragen und zu verwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber*innen und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung / Nachunternehmererklärung. Hierfür ist die Anlage 2 "Bewerbungsbogen" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandsanktionen.
- "Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung"
- Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Firmenname, Gründungsjahr, gesetzliche Vertreter, Hauptsitz des Unternehmens, Standorte, von denen aus die Auftraggeberin betreut werden soll, Rechtsform, Angaben KMU, Ansprechpartner*in einschließlich Angabe der Position und Telefonnummer.
- Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden. Projektleiter*in und ein/e stellvertretende/r Projektleiter*in für das Gesamtprojekt sind zwingend namentlich zu benennen.
Für jeden Leistungsbereich/jedes Leistungsbild ist zudem ein/e verantwortliche/r Fachplaner*in zwingend namentlich zu benennen.
Ein / Eine Stellvertretende/r Projektleiter*in kann auch zugleich ein/e verantwortliche/r Fachplaner*in sein.
Der / Die Projektleiter*in, sein / ihr stellvertretende/r Projektleiter*in und die, für den/das jeweilige(n) Leistungsbereich/jedes Leistungsbild verantwortliche Fachplaner*in, einschließlich für die Objektüberwachung zuständige Projektmitarbeiter*in, müssen über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" gemäß § 75 Abs. 1 VgV, oder "Ingenieur*in" bzw. "Beratende Ingenieur*in" (gemäß § 75 Abs. 2 VgV) im betreffenden Leistungsbereich / Leistungsbild verfügen.
Ein Mitglied des Teams "Projektleitung des Generalplaners" (siehe nachfolgend Ziffer III.1.3) muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 BauO NRW verfügen.
Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Die "Projektleitung des Generalplaners" setzt sich zusammen aus Projektleiter*in des Gesamtprojektes, Stellvertretender Projektleiter*in des Gesamtprojektes, verantwortlichen Fachplaner*innen für alle vom Auftrag umfassten Leistungsbereiche / Leistungsbilder. Die Personen des Teams müssen uneingeschränkt der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Persönliche Referenzen sind jeweils für die namentlich zu benennenden Personen des Teams "Projektleitung des Generalplaners" für ihr jeweils verantwortetes Leistungsbild / Leistungsbereich zu erbringen.
Ein Referenz - Projekt muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen sein (gerechnet vom Abschluss dieser Leistung = Inbetriebnahme), Referenzen vor diesem Zeitraum oder ohne Abschluss werden nicht gewertet. Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Es sind persönliche Referenzen als fachliche Projektleitung der Leistungsphasen 3 bis 8 (mindestens) in folgenden Leistungsbildern / Leistungsbereichen für das jeweils verantwortete Leistungsbild / Leistungsbereich einzureichen:
- Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Gebäudenutzungsart: Feuerwehrhaus, -wache
Mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für Gebäude in Anlage 10, HOAI 2013 unter 10.2.; Netto-Baukosten der Kostengruppe [300 + 400] mindestens 5 Mio. EUR; BG-Fläche nach DIN 277 mindestens 2 000 qm;
- Leistungsbild Freianlagen, Referenz: mit Dachbegrünung, mit Verkehrsflächen
Mindestens Honorarzone III gem. §§ 39, 40 HOAI und gemäß Objektliste für Freianlagen in Anlage 11, HOAI 2013 unter 11.2; Netto-Baukosten der Kostengruppe [500] mindestens 300.000 EUR;
- Leistungsbild Technische Ausrüstung, Gebäudenutzungsart: Gewerbe oder Industrie
Mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI 2013, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gem. § 53 HOAI 2013 und Objektliste für technische Ausrüstung in Anlage 15, HOAI 2013 unter 15.2 oder entsprechend; Netto-Baukosten der Kostengruppe [400] mindestens 1,5 Mio. EUR;
- Leistungsbild Tragwerksplanung
Mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer 14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI 2013; Netto-Baukosten gem. § 50 Abs. 1 HOAI 2013 mindestens 2,5 Mio. EUR;
Für Projektleiter*in und für Stellvertretende/r Projektleiter*in sind jeweils mindestens 2 Nachweise über persönliche Referenzen vorzulegen, über eine erbrachte Gesamtprojektleitung:
a) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone III
b) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone II
c) nicht länger als 5 Jahre vor Datum dieser EU-weiten Bekanntmachung mit Mindest - Gesamtbaukosten der Kostengruppen 300 bis 600 nach DIN 276 in Höhe von 8 Mio. Euro netto in Betrieb genommen wurden.
Weitere Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in"/"Ingenieur*in" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom,
Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur*in/Architekt*in verfügt, dessen Anerkennung nach
Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter*innen oder der bevollmächtigte/n Vertreter*innen der juristischen Person und der verantwortliche/n Projektbearbeiter*innen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen
erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Leistungsbeginn erfolgt unverzüglich nach Zuschlagserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYXD018
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der/die Antragsteller*in den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der
Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html