Generalplanerleistungen Neubau Feuerwehrhaus Essen Werden - Heidhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 217-FWH-2023-VgV GP

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
Postanschrift: Rottstraße 17
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2018880901
Fax: +49 2018880930
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gve-essen.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYXD018
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen Neubau Feuerwehrhaus Essen Werden - Heidhausen

Referenznummer der Bekanntmachung: 217-FWH-2023-VgV GP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Projektaufgabe und Projektziel ist die Planung und Umsetzung eines Neubaus für ein Feuerwehrhaus welches durch die Freiwillige Feuerwehr (FF), die Jugendfeuerwehr und die Berufsfeuerwehr (BF) genutzt wird. Die Fahrzeughalle soll Platz für 6 Löschfahrzeuge der FF und einen Rettungswagen der BF bieten. Des Weiteren soll das Gebäude auch zu Schulungszwecken genutzt werden, sowie im Katastrophenfall der Versorgung und Beherbergung dienen.

Die GVE hat bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume selbst erbracht und mit der Feuerwehr abgestimmt. Auf dieser Grundlage sollen diese Leistungsphasen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume vervollständigt und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der Planung Beteiligten ergänzt werden. Zudem sollen gegebenenfalls die weiteren Leistungsphasen bis einschließlich der Leistungsphase 9 als Generalplanung stufenweise erbracht werden.

Das Raumprogramm wurde mit der Feuerwehr abgestimmt und entspricht dem aktuellen Bedarf der Feuerwehr am Standort Essen Werden - Heidhausen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 700 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Freiwillige Feuerwehr Essen-Werden-Heidhausen Brakeler Wald 19 45239 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen.

Der bereits erbrachte Leistungsanteil an den Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume wird den Bieter*innen rechtzeitig vor der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Der / Die Auftragnehmer*in aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume innerhalb seiner/ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination dafür zu leisten.

Der Generalplanerauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:

- Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff und Anlage 11 HOAI

- Freianlagen - §§ 38 ff und Anlage 11 HOAI

- Tragwerksplanung - §§ 49ff und Anlage 14 HOAI

- Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff und Anlage 15 HOAI

o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen

o Wärmeversorgungsanlagen

o Lufttechnische Anlagen

o Starkstromanlagen

o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

o Förderanlagen

o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

o Gebäudeautomation

- Bauphysik - gemäß Anlage 1.2 HOAI

o Wärmeschutz und Energiebilanzierung

o Bauakustik (Schallschutz)

o Raumakustik

- Brandschutzgutachten - gemäß AHO Heft 17

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der / Die Auftraggeber*in behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern nur teilweise zu beauftragen.

Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen wie folgt vorgesehen:

- Stufe 1: LPH 1-3

- Stufe 2: LPH 4

Nach Abschluss der Genehmigungsplanung ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.

Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der Stadt Essen:

- Stufe 3: LPH 5-7

- Stufe 4: LPH 8-9

Die Bauherrin wünscht mindestens die Erstellung eines BIM Models, das als Grundlage für die Bewirtschaftung des Neubaus dienen soll.

Das Gesamt - Projektvolumen wird grob, mit Kostenstand zum 01.09.2022, auf rund 10,3 Mio. EUR netto beziffert, KG 200 - 600 nach DIN 276. Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst noch zu erarbeitenden Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 54
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin wünscht eine Prüfung der Baumaßnahme auf Förderfähigkeit. Wenn möglich sind im Zuge des Projektes Fördermittel zu beantragen und zu verwenden.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/06/2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber*innen und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.

Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:

- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.

Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung / Nachunternehmererklärung. Hierfür ist die Anlage 2 "Bewerbungsbogen" zu verwenden.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandsanktionen.

- "Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung"

- Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Firmenname, Gründungsjahr, gesetzliche Vertreter, Hauptsitz des Unternehmens, Standorte, von denen aus die Auftraggeberin betreut werden soll, Rechtsform, Angaben KMU, Ansprechpartner*in einschließlich Angabe der Position und Telefonnummer.

- Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden. Projektleiter*in und ein/e stellvertretende/r Projektleiter*in für das Gesamtprojekt sind zwingend namentlich zu benennen.

Für jeden Leistungsbereich/jedes Leistungsbild ist zudem ein/e verantwortliche/r Fachplaner*in zwingend namentlich zu benennen.

Ein / Eine Stellvertretende/r Projektleiter*in kann auch zugleich ein/e verantwortliche/r Fachplaner*in sein.

Der / Die Projektleiter*in, sein / ihr stellvertretende/r Projektleiter*in und die, für den/das jeweilige(n) Leistungsbereich/jedes Leistungsbild verantwortliche Fachplaner*in, einschließlich für die Objektüberwachung zuständige Projektmitarbeiter*in, müssen über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" gemäß § 75 Abs. 1 VgV, oder "Ingenieur*in" bzw. "Beratende Ingenieur*in" (gemäß § 75 Abs. 2 VgV) im betreffenden Leistungsbereich / Leistungsbild verfügen.

Ein Mitglied des Teams "Projektleitung des Generalplaners" (siehe nachfolgend Ziffer III.1.3) muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 BauO NRW verfügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die "Projektleitung des Generalplaners" setzt sich zusammen aus Projektleiter*in des Gesamtprojektes, Stellvertretender Projektleiter*in des Gesamtprojektes, verantwortlichen Fachplaner*innen für alle vom Auftrag umfassten Leistungsbereiche / Leistungsbilder. Die Personen des Teams müssen uneingeschränkt der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Persönliche Referenzen sind jeweils für die namentlich zu benennenden Personen des Teams "Projektleitung des Generalplaners" für ihr jeweils verantwortetes Leistungsbild / Leistungsbereich zu erbringen.

Ein Referenz - Projekt muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen sein (gerechnet vom Abschluss dieser Leistung = Inbetriebnahme), Referenzen vor diesem Zeitraum oder ohne Abschluss werden nicht gewertet. Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.

Es sind persönliche Referenzen als fachliche Projektleitung der Leistungsphasen 3 bis 8 (mindestens) in folgenden Leistungsbildern / Leistungsbereichen für das jeweils verantwortete Leistungsbild / Leistungsbereich einzureichen:

- Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Gebäudenutzungsart: Feuerwehrhaus, -wache

Mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für Gebäude in Anlage 10, HOAI 2013 unter 10.2.; Netto-Baukosten der Kostengruppe [300 + 400] mindestens 5 Mio. EUR; BG-Fläche nach DIN 277 mindestens 2 000 qm;

- Leistungsbild Freianlagen, Referenz: mit Dachbegrünung, mit Verkehrsflächen

Mindestens Honorarzone III gem. §§ 39, 40 HOAI und gemäß Objektliste für Freianlagen in Anlage 11, HOAI 2013 unter 11.2; Netto-Baukosten der Kostengruppe [500] mindestens 300.000 EUR;

- Leistungsbild Technische Ausrüstung, Gebäudenutzungsart: Gewerbe oder Industrie

Mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI 2013, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gem. § 53 HOAI 2013 und Objektliste für technische Ausrüstung in Anlage 15, HOAI 2013 unter 15.2 oder entsprechend; Netto-Baukosten der Kostengruppe [400] mindestens 1,5 Mio. EUR;

- Leistungsbild Tragwerksplanung

Mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer 14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI 2013; Netto-Baukosten gem. § 50 Abs. 1 HOAI 2013 mindestens 2,5 Mio. EUR;

Für Projektleiter*in und für Stellvertretende/r Projektleiter*in sind jeweils mindestens 2 Nachweise über persönliche Referenzen vorzulegen, über eine erbrachte Gesamtprojektleitung:

a) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone III

b) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone II

c) nicht länger als 5 Jahre vor Datum dieser EU-weiten Bekanntmachung mit Mindest - Gesamtbaukosten der Kostengruppen 300 bis 600 nach DIN 276 in Höhe von 8 Mio. Euro netto in Betrieb genommen wurden.

Weitere Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in"/"Ingenieur*in" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom,

Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur*in/Architekt*in verfügt, dessen Anerkennung nach

Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.

2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter*innen oder der bevollmächtigte/n Vertreter*innen der juristischen Person und der verantwortliche/n Projektbearbeiter*innen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

3. Bewerber-/Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen

erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Die Verfahrenssprache ist deutsch.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
01/06/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Leistungsbeginn erfolgt unverzüglich nach Zuschlagserteilung.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYYXD018

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstaße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

1. der/die Antragsteller*in den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der

Vergabestelle gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum

Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstaße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2023

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Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
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Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Kamp-Lintfort
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Kerpen
Kevelaer
Kierspe
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Leopoldshöhe
Leverkusen
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Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
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Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
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Münster
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Nettersheim
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Neuenrade
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Neunkirchen
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Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
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Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
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Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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