Erschließungsplanung Halbinsel Kesselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0330
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung Halbinsel Kesselstraße
Der Auftraggeber beabsichtigt Planungsleistungen für die Erschließung des Projektierungsgebiets "Halbinsel Kesselstraße" stufenweise für die Leistungsphasen 1-6 und für die Leistungsphase 7 nach HOAI zu vergeben. Zu den Leistungen des Planers zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
• Objektplanung Verkehrsanlagen
• Objektplanung Ingenieurbauwerke
• Tragwerksplanung Stützbauwerk
• Freianlagenplanung
Der Auftraggeber erwartet von den Bewerbern im Vergabeverfahren Optimierungsvorschläge, wie die Planungsaufgabe gelöst werden soll.
Halbinsel Kesselstraße
Düsseldorf
Der Auftraggeber beabsichtigt Planungsleistungen für die Erschließung des Projektierungsgebiets "Halbinsel Kesselstraße" stufenweise für die Leistungsphasen 1-6 und für die Leistungsphase 7 nach HOAI zu vergeben.
Das gesamte Projektierungsgebiet "Halbinsel Kesselstraße" mit einer Größe von ca. 9,4 ha liegt südwestlich der Düsseldorfer Innenstadt im Düsseldorfer Hafen.
Zu dieser Fläche zählen die Halbinsel der Kesselstraße zwischen Hafenbecken A und B, das Kopfende des Hafenbeckens B im Übergang zur Weizenmühlenstraße sowie das Kopfende des Hafenbeckens A im Übergang zur Speditionsstraße. Ein Großteil der Fläche ist teilversiegelt und wird derzeit als Parkplatz genutzt.
Das ehemalige Muskator Werk III ist Bestandteil der gesamten Planungsfläche. Die leerstehenden Gebäude wurden im Zuge der Schaffung eines geeigneten Übergangs zwischen Medien Hafen und Wirtschaftshafen bereits zurückgebaut.
Den Auftakt zur zukünftigen Entwicklung der Halbinsel Kesselstraße bilden die in Planung befindlichen Bauvorhaben "Pier One" nordöstlich (Punkt - A) und ein repräsentatives Bürogebäude südwestlich (Punkt - B) sowie die bereits fertiggestellten "myhive Bürogebäude" südöstlich (Punkt - C) der Halbinsel Kesselstraße.
Um für diesen hochattraktiven Standort ein kreatives, qualitätsvolles und langfristig tragfähiges, städtebauliches Konzept zu entwickeln, wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, aus dem nach Entscheidung des Preisgerichts im Jahr 2019 ein zu berücksichtigender Siegerentwurf hervorging.
Bei dem Planungsgegenstand handelt es sich um die Verkehrsanlagenplanung, Freianlagenplanung und Ingenieurbauwerkeplanung für die gesamte Halbinsel Kesselstraße. Die Planung umfasst den Straßen-, Rad- und Gehwegbau inkl. Straßenbegleitgrün, die Freianlagenplanung mit dem zentralen Park und seinem Uferbereichen sowie umgebenden Platzflächen und Promenaden, die Entwässerungsplanung und unter Berücksichtigung des zu schaffenden Retentionsraumes alle erforderlichen Stützwände.
Der Umfang des Planungsgebietes umfasst rund 9,4 ha. Grundlage ist der Lageplan der Vorplanung.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird davon ausgegangen, dass sich der Planungsgegenstand in folgende Objekte gemäß § 2 (1) HOAI untergliedert:
• Objekt 1: Straßenbau - Kesselstraße, Uferstraße, Stichstraßen, Promenade Uferstraße
• Objekt 2: Zufahrt - Pier One
• Objekt 3: Böschungssicherung / Winkelstützwand - Uferstraße und Stichstraßen
• Objekt 4: Böschungssicherung - Erschließung Pier One
• Objekt 5: Kanalbau
• Objekt 6: Tragwerksplanung Stützwand - Uferstraße, Stichstr. u. Erschließung Pier One
optional
• Objekt 7: Freianlagen
Hierbei zählen zu den Objekten 1 und 2 auch die damit zusammenhängenden Entwässerungs- und Versickerungsanlagen, Parkstandflächen, Geh- und Radwege, Ausstattungsgegenstände (Poller, Bänke, Mülleimer, Schilder, Fahrradständer, Werbevitrinen, Litfaßsäulen, etc.) und Markierungsmaßnahmen.
Des Weiteren ist für das Objekt 1 eine Gangway für Schiffe und die damit verbundenen festen Anschlagpunkte zu berücksichtigen und mit Neuss-Düsseldorfer-Häfen (NDH) abzustimmen. Die hierfür vorgesehene Landstromversorung ist ebenfalls mit den Stadtwerken abzustimmen und in der Leitungsplanung zu berücksichtigen.
Bei dem Objekt 7 Freianlagen stellt der Übergang von den den Hochbauten vorgelagerten intensiven Nutzungsflächen in die Grünanlage hinüber eine besondere Herausforderung dar. An dieser Stelle muss darüber nachgedacht werden, wie der Übergang zwischen Platz und Park sowie Park und Hafenbecken insbesondere gestalterisch aber auch funktional gefasst werden können. Insbesondere mit der Höhenlage der eigentlichen Grünflächen muss planerisch so umgegangen werden, dass einerseits ein für die Öffentlichkeit erschlossener Bürgerpark mit Aufenthaltsmöglichkeiten und interessanten Blickachsen entsteht und andererseits das bereits vorhandene Potential einer naturnahen Gestaltung erhalten bleibt und zeitgemäß weiterentwickelt wird.
Es ist bei der Planungsaufgabe zu beachten, dass sich ein großer Teil der Halbinsel Kesselstraße im Hochwasserrisikogebiet HQ100 befindet. Hierfür ist vorgesehen, das Geländeniveau bis zu einer Geländeoberkante bei ca. 36,70 müNN aufzuschütten und als HQ300 zu konzipieren. Das aufzuschüttende Geländevolumen muss durch einen Retentionsnachweis kompensiert werden. Die Retentionsraumplanung wird separat vergeben und ist nicht Teil des Planungsauftrages. Der Planungsauftrag beinhaltet jedoch die Abstimmungen mit dem Retentionsraumplaner sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse für die Planung.
Der Auftraggeber wird einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Ausführungsplanung der Lph 6 einholen. Die Leistungsphase 7 wird zunächst nur optional, in Abhängigkeit von der Beschlusslage, abgerufen.
Der Auftraggeber erwartet von den Bewerbern im Vergabeverfahren Optimierungsvorschläge, wie die Planungsaufgabe gelöst werden soll. Die Vorschläge sollten Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung betreffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Realisierung von Erschließungsgebieten in vergleichbarem Umfang und Volumen siehe Ziffer III.1.3), nachgewiesene Kosten- und Terminkompetenz bewerten.
Die Leistungen der Leistungsphase 7 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und stufenweise abgerufen. Die Leistungen der Tragwerksplanung sind ebenfalls optional.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Planungsmaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor den Zuschlag ohne die Durchführung von Verhandlungen auf eines der indikativen Angebote zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung Verkehrsanlagen
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke
C) Tragwerksplanung
D) Freianlagenplanung
c) Zulassung nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen), in Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden (Nachweis Mitgliedschaft Architektenkammer).
d) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1.500.000 € erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Mio. € pro Schadensfall für Personenschäden und mindestens 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte). Daraus sollte sich ergeben, dass mindestens 8 Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) (nicht Verwaltungsmitarbeiter) jahresdurchschnittlich beschäftigt wurden. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
b) Detaillierte Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der zu beplanenden Gesamtfläche (unter Addition der Flächen für Objektplanung + Freianlagen), der Herstellkosten, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen in den letzten 6 Jahren (2017-2022), die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. In Summe sollten 4 Referenzprojekte nachgewiesen werden, die den folgenden Kriterien genügen:
- erbrachte Leistungen mindestens Lph 3-6;
- Herstellkosten mindestens 12 Mio. € netto;
- mindestens ein Referenzprojekt sollte die Erschließung eines Gewerbegebiets ausweisen;
- mindestens ein Projekt sollte Objektplanung Verkehrsanlagen und Freianlagenplanung beinhalten;
- mindestens ein Projekt sollte Objektplanung Ingenieurbauwerke beinhalten;
- mindestens ein Projekt sollte ein Erschließungsgebiet mit einem Flächenanteil von mehr als 5 ha Freianlagen mit Grünanlagen / Parkanlagen ausweisen.
Bei den Referenzprojekten sollten außerdem die Kostenkompetenz bei der Kostenplanung über alle Leistungsphasen und die Terminkompetenz bei der Planung und der Ausführung dargestellt werden.
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
1. Zugelassen ist, wer nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden (Nachweis Mitgliedschaft Architektenkammer).
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Ingenieur und einen Landschaftsarchitekten benennen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.