Externe Dienstleistung Campusstandorte Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2022-017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Dienstleistung Campusstandorte
Es wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, die eine IT-Betreuung für die gesamte IT- und Medienausstattung in den Campusstandorten der FernUniversität in Hagen umfasst.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 58097 Hagen Der Campusstandort Hagen ist am Standort der FernUniversität in Hagen integriert. Aktuell besteht kein Betreuungsbedarf., Campusstandort Berlin Neues Kranzler Eck, Kurfürstendamm 21, 3.OG 10719 Berlin, Campusstandort Bonn Gotenstraße 161 53175 Bonn, Campusstandorte Coesfeld Osterwicker Straße 29 48653 Coesfeld, Campusstandort Frankfurt am Main Colosseo Frankfurt, Walther-von-Cronberg-Platz 16, 5. OG 60594 Frankfurt am Main, Campusstandort Hamburg Amsinckstraße 57 20097 Hamburg, Campusstandort Hannover Expo Plaza 11 30539 Hannover, Campusstandort Karlsruhe Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe, Campusstandort Leipzig Städtisches Kaufhaus, Treppenhaus B, Universitätsstr. 16 04109 Leipzig, Campusstandort München Arcisstraße 19 80333 München, Campusstandort Neuss Brückstraße 1 41460 Neuss, Campusstandort Nürnberg Pirckheimerstraße 68 90408 Nürnberg, Campusstandort Stuttgart Leitzstraße 45 70469 Stuttgart
Die FernUniversität in Hagen (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet) betreibt über ganz Deutschland verteilt 12 Campusstandorte. Sie sind wichtige Bindeglieder zwischen den Studierenden und dem Auftraggeber. Als Außenstellen des Auftraggebers bieten die Campusstandorte für unsere Studierenden so eine Kontaktmöglichkeit in der Nähe ihres Wohnortes an. Das Leistungsspektrum der Campusstandorte umfasst:
1. Allgemeine Beratung und Informationen
2. Studienberatung
3. Medientechnische Beratung
4. Veranstaltungen
5. Fachliche Betreuung
6. Unterstützung bei studentischen Selbstlerngruppen
7. Transferaktivitäten zwischen Wissenschaft und Gesellschaft
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit kann vom Auftraggeber durch einseitige Willenserklärung bis zu zweimal um je 12 weitere Monate verlängert werden. Diese Verlängerungsoption kann nur bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
Obergrenze für die Abrufmenge: Während der Vertragslaufzeit werden Einzelabrufe mit einem maximalen Volumen von 31120 Stunden erteilt. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung Sanktionen
Der Auftragnehmer hält während der gesamten Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckungssumme vor.
Anlage "Referenzen"
Der Bieter hat mit seinem Angebot die ausgefüllte Anlage "Referenzen" vorzulegen. Hierin sind mindestens drei Referenzaufträge nachzuweisen.
Für die Angabe der Referenzen ist zwingend die oben angegebene Vorlage zu nutzen. Diese fragt für jeden Referenzauftrag die folgenden Angaben ab:
- Auftraggeber
- Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner beim Auftraggeber
- Telefonnummer des Auftraggebers
- Leistungszeitraum von/bis (Monat/Jahr)
- Auftragsgegenstand
- Gesamtauftragswert
Für jeden Referenzauftrag bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Der Auftraggeber des Referenzauftrags muss ein öffentlicher Auftraggeber sein; und
- im Referenzauftrag müssen ausschließlich oder ganz überwiegend Leistungen des IT-Supports erbracht worden sein; und
- der Leistungsausführungsbeginn darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; und
- die Leistung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDKXF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.