Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement, Errichtung Hausanschlüsse Gschwend Referenznummer der Bekanntmachung: 243/19-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gschwend
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 74417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gschwend.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement, Errichtung Hausanschlüsse Gschwend
Errichtung eines NGA-Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen für die Gemeinde Gschwend
Los 1: Gschwend Weiße Flecken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken im Gemeindegebiet gemäß des Infrastrukturaufrufs sowie der Sonderaufrufe der Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Gschwend beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemeindegebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Ostalbkreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Die Gemeinde Gschwend hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen): Los 1 Gschwend Weiße Flecken - ca. 83,7 km als Neubau bis zur Gebäude-/Kelleraußenwandim öffentlichen Bereich sowie im privaten Grundstücke- ca. 1,6 km Nutzung von bestehenden Rohrsystemen- ca. 820 förderfähige Gebäudeanschlusspunkte (GAP) Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem Stand sind dies ca. 32 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine evtl. notwendige vorgelagerte Infrastruktur ist im pauschalen Angebotspreis entsprechend zu berücksichtigen. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten und umzusetzen. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2: Gschwend Gewerbegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken im Gemeindegebiet gemäß des Infrastrukturaufrufs sowie der Sonderaufrufe der Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Gschwend beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemeindegebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Ostalbkreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Die Gemeinde Gschwend hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen): Los 2 Gschwend Gewerbegebiet - ca. 1,9 km als Neubau bis zur Gebäude-/Kelleraußenwandim öffentlichen Bereich sowie im privaten Grundstücke- ca. 27 förderfähige Gebäudeanschlusspunkte (GAP) Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem Stand sind dies ca. 32 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine evtl. notwendige vorgelagerte Infrastruktur ist im pauschalen Angebotspreis entsprechend zu berücksichtigen. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten und umzusetzen. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Gschwend Weiße Flecken
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Gschwend Gewerbegebiet
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.