Projekt: Enterprise Mobility Management Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6384

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 068-203671)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt: Enterprise Mobility Management

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6384
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Projekt: Enterprise Mobility Management

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-203671

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Präzisierende Fortschreibung der Bewertungsmatrix für das "Bewertungskriterium 1: Anzahl der vorgelegten Referenzen, nach Marktsegment des Referenzgebers"
Anstatt:

Erläuterung zu den Bewertungskriterien:

Die Bewertung der für den Teilnahmewettbewerb vorgelegten Referenzen erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Bewertungskriterium 1: Anzahl der vorgelegten Referenzen, nach Marktsegment des Referenzgebers

Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde:

Anzahl >=3 --> 60 Punkte

Anzahl 2 --> 40 Punkte

Anzahl 1 --> 20 Punkte

Andere öffentliche Auftraggeber:

Anzahl >=3 --> 30 Punkte

Anzahl 2 --> 20 Punkte

Anzahl 1 --> 10 Punkte

Sonstige nicht öffentliche Auftraggeber:

Anzahl >=3 --> 15 Punkte

Anzahl 2 --> 10 Punkte

Anzahl 1 --> 5 Punkte

___

Bewertungskriterium 2: Anzahl der durch die jeweiligen Referenzen nachgewiesenen verwalteten Geräte

(Die Bewertung erfolgt je Referenz. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Für die Ermittlung der für dieses Kriterium erreichten Punktzahl werden die von dem Bewerber hierfür vorgesehenen Referenzen herangezogen (gem. Anlage A). Mögliche Maximalpunktzahl = 5 * 20 Punkte = 100 Punkte.

>1000 --> 20 Punkte

>500 bis 1000 --> 10 Punkte

500 --> 0 Punkte

___

Maximal erreichbare Punktzahl für Bewertungskriterium 1 und 2: 205 (60 + 30 + 15 + 100) Punkte

___

Auswertung:

Wenn die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben hat, dass alle Kriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen würde, erfüllt sind, werden die übrigen Kriterien bewertet. Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber in der Rangfolge auf Platz drei liegen (Punktgleichheit), werden alle auf Platz drei liegenden Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb ausgeschieden sind, werden darüber gesondert informiert und sind dadurch vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der AG behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist.

muss es heißen:

Erläuterung zu den Bewertungskriterien:

Die Bewertung der für den Teilnahmewettbewerb vorgelegten Referenzen erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Bewertungskriterium 1: Anzahl der vorgelegten Referenzen, nach Marktsegment des Referenzgebers

Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde aus der Bundesrepublik Deutschland:

Anzahl >=3 --> 60 Punkte

Anzahl 2 --> 40 Punkte

Anzahl 1 --> 20 Punkte

Andere öffentliche Auftraggeber aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz:

Anzahl >=3 --> 30 Punkte

Anzahl 2 --> 20 Punkte

Anzahl 1 --> 10 Punkte

Sonstige nicht öffentliche Auftraggeber aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz:

Anzahl >=3 --> 15 Punkte

Anzahl 2 --> 10 Punkte

Anzahl 1 --> 5 Punkte

___

Bewertungskriterium 2: Anzahl der durch die jeweiligen Referenzen nachgewiesenen verwalteten Geräte

(Die Bewertung erfolgt je Referenz. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Für die Ermittlung der für dieses Kriterium erreichten Punktzahl werden die von dem Bewerber hierfür vorgesehenen Referenzen herangezogen (gem. Anlage A). Mögliche Maximalpunktzahl = 5 * 20 Punkte = 100 Punkte.

>1000 --> 20 Punkte

>500 bis 1000 --> 10 Punkte

500 --> 0 Punkte

___

Maximal erreichbare Punktzahl für Bewertungskriterium 1 und 2: 205 (60 + 30 + 15 + 100) Punkte

___

Auswertung:

Wenn die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben hat, dass alle Kriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen würde, erfüllt sind, werden die übrigen Kriterien bewertet. Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber in der Rangfolge auf Platz drei liegen (Punktgleichheit), werden alle auf Platz drei liegenden Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb ausgeschieden sind, werden darüber gesondert informiert und sind dadurch vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der AG behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angabe der Eignungskriterien -
Anstatt:

Mindestanforderungen:

1. Es werden mindestens zwei Referenzen über die Errichtung und/oder den Betrieb von einem Enterprise Mobility Management System oder eines Mobile Device Management Systems gefordert. Die Referenzen sind in der Anlage B einzutragen.

Die Referenzen müssen sich mindestens auf folgende Teilaspekte beziehen:

- Management von mindestens 500 Smartphones und/oder Tablets mit dem Betriebssystem iOS

- System als SaaS oder private Cloud Bereitstellung

- Konzept der Datentrennung nach dem COPE-Konzept

Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren (Zeitraum: 2018 - bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) werden anerkannt.

Bei den Referenzen soll folgendes angegeben werden:

- Name des Auftraggebers

- Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer

- Marktsegment (Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde, andere öffentl. AG, nicht öffentliche AG)

- Auftragsvolumen (verwaltete Geräte)

- Ausführungszeitraum

- falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde

- Kurzbeschreibung der Maßnahme bzw. der Teilkomponente(n)

___

2. Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

___

3. Nachweis (Zertifikat) über eine Herstellerzertifizierung des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer bzw. seiner und deren aktuellen Mitarbeiter für das angebotene System.

muss es heißen:

Mindestanforderungen:

1. Es werden mindestens zwei Referenzen über die Errichtung und/oder den Betrieb von einem Enterprise Mobility Management System oder eines Mobile Device Management Systems gefordert. Die Referenzen sind in der Anlage B einzutragen.

Die Referenzen müssen sich mindestens auf folgende Teilaspekte beziehen:

- Management von mindestens 500 Smartphones und/oder Tablets mit dem Betriebssystem iOS

- System als SaaS oder private Cloud Bereitstellung

- Konzept der Datentrennung nach dem COPE-Konzept

Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren (Zeitraum: 2018 - bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) werden anerkannt.

Bei den Referenzen soll folgendes angegeben werden:

- Name des Auftraggebers

- Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer

- Marktsegment (Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde, andere öffentl. AG, nicht öffentliche AG)

- Auftragsvolumen (verwaltete Geräte)

- Ausführungszeitraum

- falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde

- Kurzbeschreibung der Maßnahme bzw. der Teilkomponente(n)

___

2. Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

___

3. Nachweis (Zertifikat) über eine Herstellerzertifizierung des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer bzw. seiner und deren aktuellen Mitarbeiter für das angebotene System.

Wenn es sich bei dem Hersteller des angebotenen Systems gleichzeitig um den Bewerber (i.S.e. Personenidentität) handelt, ist die Vorlage eines Herstellerzertifikats nicht erforderlich, wenn die in diesem Projekt eingesetzten Mitarbeitenden über entsprechendes (vergleichbar einer Zertifizierung) Fachwissen verfügen und dem Herstellerunternehmen angehören. Stattdessen ist in diesem Fall (= Personenidentität zwischen Hersteller des angebotenen Systems und Bewerber) eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, welche dies bestätigt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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