1x Beladung für ein HLF 10 mit Elektroantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_050.71101.02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.idf.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1x Beladung für ein HLF 10 mit Elektroantrieb
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) mit Elektroantrieb
Standort der Fa. Rosenbauer Österreich Paschinger Straße 90 00000 4060 Leonding, Österreich Rosenbauer International AG
Paschinger Straße 90
4060 Leonding, Österreich
Tel.: +43 (0)732 6794 - 0
Fax: +43 (0)732 6794 - 89
E-Mail: [gelöscht]
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) mit Elektroantrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgen online wie vom System vorgegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten in den Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen oder Eintragungen, welche nicht zweifelsfrei sind, können zum Angebotsausschluss führen. Zusätzliche und beigefügte Schreiben u.Ä. sind nicht Bestandteil des Angebots.
Nebenangebote sind unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3Y1YUJJTRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.idf.nrw.de/