EU 03-23 Semistationäre Messanlage zur Geschwindigkeitsüberwachung mit zwei Messeinrichtungen in einem Kfz-Anhänger integriert, basierend auf Lasertechnologie
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
EU 03-23 Semistationäre Messanlage zur Geschwindigkeitsüberwachung mit zwei Messeinrichtungen in einem Kfz-Anhänger integriert, basierend auf Lasertechnologie
Es ist beabsichtigt, eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
mit zwei Messeinrichtungen in einem Kfz — Anhänger, basierend auf Lasertechnologie,
zu beschaffen.
Das standardisierte Messverfahren für die semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung
soll mit zwei Laserscan-Messeinrichtungen zur gleichzeitigen Überwachung von
mehreren Fahrspuren in einem Kfz - Anhänger verbaut werden.
Der Kfz — Anhänger soll gegen Sabotage gesichert und muss alarmgesichert sein.
Dormagen
Es ist beabsichtigt, eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
mit zwei Messeinrichtungen in einem Kfz — Anhänger, basierend auf Lasertechnologie,
zu beschaffen.
Das standardisierte Messverfahren für die semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung
soll mit zwei Laserscan-Messeinrichtungen zur gleichzeitigen Überwachung von
mehreren Fahrspuren in einem Kfz - Anhänger verbaut werden.
Der Kfz — Anhänger soll gegen Sabotage gesichert und muss alarmgesichert sein.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform Subreport an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Submissionstelle, Rechtsamt, Unter den Hecken 103, 41539 Dormagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS
erhältlich unter: www.subreport.de/E51895975. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl.
über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende
Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle
über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl.
zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer
Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und
Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die
eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist
notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei
und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die
Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen
Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von
Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige
Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen
werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung
zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem
eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine
real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-
Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung
nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dormagen.de