S/4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 196-22-E19
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
S/4HANA
Die Wartung der SAP ERP Systeme der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) läuft im Jahr 2027 aus, ein Handlungsbedarf zum Wechsel in die SAP S/4HANA Technologie ist zwingend erforderlich. Die Transformation des SAP-Systems soll als Innovationstreiber und Chance der Datenbereinigung genutzt werden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Transformation im Greenfield Approach mit selektiver Datenübernahme zu realisieren und die bestehenden Prozesse somit zu hinterfragen und dem neuen, optimierten SAP Standard anzugleichen.
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim
Die Wartung der SAP ERP Systeme der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) läuft im Jahr 2027 aus, ein Handlungsbedarf zum Wechsel in die SAP S/4HANA Technologie ist zwingend erforderlich. Aus diesem Grund muss das Projekt über mehrere Jahre vorbereitet und durchgeführt werden, damit das interne Knowhow bei rnv aufgebaut werden kann und die Projektrealisierung mit minimalen Risiken behaftet ist. Mit der Gründung des Referats Transformation [gelöscht] (RTS) wurde der Grundstein für die SAP-Transformation gelegt. Im Jahr 2019 wurde ein Vorprojekt durchgeführt, welches grundlegende Informationen für den weiteren Betrieb der Systeme und den Reifegrad der SAP-Landschaft in Hinblick auf die anstehende Transformation gelegt hat. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Unternehmens und der fortlaufenden Firmengeschichte hält das aktuelle System viele Daten und Funktionen, die nicht notwendig oder veraltet sind. Ein Greenfield Ansatz soll hier zu einer Verschlankung des Systems und einer Reduzierung der Datenlast führen. Die Transformation des SAP-Systems soll als Innovationstreiber und Chance der Datenbereinigung genutzt werden. Ein weiterer Anlass der Maßnahme ist die Zeitschiene der SAP SE für das Vorhaben mit S/4HANA. rnv ist sich sicher, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Transformation gekommen ist und diese mit der frühen Mehrheit vollzogen, werden soll. Nicht zuletzt soll sichergestellt werden, dass eine tiefe technische Auseinandersetzung möglich ist und eine Transformation zum 01.01.2025 sichergestellt werden kann. Der Go Live dafür soll im Zuge eines Big Bang Verfahrens stattfinden, was aufgrund der Größenordnung der SAP-Landschaft möglich ist.
Insofern wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Preisblatt und die darin aufgelisteten Optionsleistungen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6Z61
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.