Haus Bürgel - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 01-2023-Haus Bürgel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-stiftung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Haus Bürgel - Architektenleistungen
Die NRW-Stiftung vergibt vorliegend Planungsleistungen zur Sanierung und zum Umbau von Haus Bürgel, welche die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern nach DIN 276 Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen - nur einzelne Leistungen), der Kostengruppe 300 (Bauwerk und Baukonstruktion) sowie die Freianlagenplanung der Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) umfassen.
Haus Bürgel Urdenbacher Weg 40789 Monheim am Rhein
Die NRW-Stiftung ist Eigentümerin des ehemaligen Römerkastells Haus Bürgel in Monheim am Rhein. Dieser Vierkanthof ist Teil der ehemaligen römischen Befestigungsanlagen entlang des Rheinstroms und steht unter Denkmalschutz. Gegenwärtig beheimatet er einen landwirtschaftlichen Betrieb, eine biologische Station und das römische Museum. Die NRW-Stiftung beabsichtigt, diesen historischen Gebäudekomplex umfänglich umzubauen und zu sanieren. Die NRW-Stiftung vergibt vorliegend Planungsleistungen zum Umbau von Haus Bürgel, welche die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern nach DIN 276 Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen - nur einzelne Leistungen), der Kostengruppe 300 (Bauwerk und Baukonstruktion) sowie der Freianlagenplanung der Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) umfassen. Die Planungsleistungen sollen in mind. vier Ausbaustufen erfolgen, die stufenweise von der NRW-Stiftung abgerufen und beauftragt werden können. Innerhalb der Ausbaustufen ruft die NRW-Stiftung die Leistung ebenfalls stufenweise (LP 1 - 3 + bestimmte besondere Leistungen und LP 4 - 9) ab. Der Auftraggeber wird im Rahmen separater Vergabeverfahren weitere Planungsleistungen vergeben.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der Güte und Vergleichbarkeit der vom Bewerber vorgelegten Unternehmensbeschreibung und anhand der vorgelegten mind. zwei zu wertenden Referenzen (Ziffer 10.4 I.2_Informationsmemorandum), dem Gesamtumsatz (Ziffer 10.3 I.2_Informationsmemorandum) und den Mitarbeiterzahlen (Ziffer 10.4 I.2_Informationsmemorandum) aus. Auf die insoweit geltenden Mindestanforderungen wird hingewiesen.
(1) Die zwei besten Referenzen eines Bewerbers (die vom Bewerber im Formblatt I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit als Referenzen Nr. 1 und Nr. 2 gekennzeichnet sind) werden nach ihrer Passgenauigkeit (konkrete Erfahrung beim Umbau/Sanierung historischer Gebäude) für den zu vergebenden Auftrag bewertet, wobei bei Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die angegebenen Punkte vergeben werden:
Referenz erfüllt die Mindestanforderungen und darüber hinaus betrifft die Referenz den Umbau und/oder die Sanierung eines Bau-/Bodendenkmals der römischen Epoche (6. Jahrhundert v. Chr. und dem 6. Jahrhundert n. Chr.) = 5 Punkte
Referenz erfüllt die Mindestanforderungen und darüber hinaus betrifft die Referenz den Umbau und/oder die Sanierung eines mittelalterlichen Bau-/Bodendenkmals (6. - 15. Jahrhundert n. Chr.) = 3 Punkte.
(2) Die vom Bewerber vorgelegten Gesamtumsätze werden wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) > EUR 3,5 Mio. = 3 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) > EUR 2,5 Mio. und EUR < 3,5 Mio. = 2 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) > EUR 1,8 Mio. und EUR < 2,5 Mio. = 1 Punkt.
(3) Die Mitarbeiterzahlen werden wie folgt bewertet:
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei GJ (2022, 2021, 2020) (einschl. Gesellschafter): mind. 25 = 2 Punkte
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei GJ (2022, 2021, 2020) (einschl. Gesellschafter): 16 - 24 = 1 Punkt
(4) Die von den Bewerbern jeweils erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann ein Bewerber max. 15 Punkte erzielen.
(5) Es werden die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet zunächst die höhere erzielte Punktzahl beim Kriterium Referenzen und wenn dies noch nicht zu einem Ergebnis führt, das Los.
Die NRW-Stiftung ist befugt, Leistungsänderungen (Änderungen am Leistungszuschnitt, Mehr- und Minderleistungen etc.) an dem Auftrag vorzunehmen. Weiterhin ist die NRW-Stiftung berechtigt, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung der Ausbaustufen 1 - 4 zu beauftragen und den Auftragnehmer zudem mit den Leistungen einer Ausbaustufe 5 zu beauftragen, sofern die NRW-Stiftung dies für erforderlich hält.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Eigenerklärung zum berechtigten Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" für den zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiter.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
(4) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
(5) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist deshalb die zur Verfügung gestellte I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe abzugeben.
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2021, 2020)
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
(3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden
(1) Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in jedem Jahr der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) mindestens EUR 1.800.000,00 betragen.
(2) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 1.500.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.500.000,00
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführten Leistungen in Form einer Liste der in den letzten acht Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit insbesondere zum Leistungsgegenstand und den erbrachten Leistungsphasen nach HOAI
- Bauvolumen in EUR (brutto)
- Leistungszeitraum
- Angabe zum Denkmalschutz, ggf. zum Umbau oder zur Sanierung eines Bau-/Bodendenkmals der römischen Epoche oder des Mittelalters
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
Die bereits erbrachten und beauftragten Leistungen sind hinsichtlich ihrer Art detailliert zu beschreiben. Noch nicht abgeschlossene Referenzen werden berücksichtigt, sofern der Bewerber nachvollziehbar darlegt, im Referenzprojekt bereits Planungsleistungen in nicht unbedeutendem Umfang erbracht zu haben.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung eines breiten und echten Wettbewerbs auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
(3) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
(1) Es sind mindestens zwei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Um als vergleichbare Referenzen gewertet zu werden, muss die jeweilige Referenz kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Leistungszeitraum innerhalb der letzten acht Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
- Umbau und/oder Sanierung eines Bau- oder Bodendenkmals oder einer Welterbestätte i. S. v. § 2 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6 DSchG NRW oder einer vergleichbaren gesetzlichen Grundlage
- Mindestens EUR 2 Mio. brutto Bauvolumen (DIN 276 inkl. Baunebenkosten)
- Leistungsgegenstand war Objektplanung gem. § 34 HOAI
- Begleitung mind. der Leistungsphasen 1 - 6 nach § 34 Abs. 3 HOAI
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
(2) Die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers muss in jedem Jahr der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) mindestens 15 (einschl. Gesellschafter) betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV).
Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der "I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft" einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt "I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der "I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe" individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die "I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und die "I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu nachfolgend 2), ist zusätzlich die "I.2.3_Erklärung Eignungsleihe" auszufüllen und einzureichen.
Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
(2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die "I.2.3_Erklärung Eignungsleihe" ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung und des I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
(3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
(4) Die Angabe unter Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung zur Laufzeit erfolgt nur, weil es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der Architektenvertrag endet mit Abschluss sämtlicher geschuldeter Planungsleistungen, wobei der Auftraggeber derzeit von einem Abschluss der Ausbaustufe vier im Herbst 2029 ausgeht.
(5) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.nrw.de. Dort ist das Tool zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu nutzen; eine Abgabe über das Feld "Kommunikation" kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY44DSMP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/