Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Annahme, Aufbereitung und Entsorgung (Verwertung / Beseitigung) von Bodenaushub im Landkreis Rastatt
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-landkreis-rastatt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Annahme, Aufbereitung und Entsorgung (Verwertung / Beseitigung) von Bodenaushub im Landkreis Rastatt
Markterkundungsverfahren (kein Vergabeverfahren!!!)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt führt ein Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Annahme, Aufbereitung und Entsorgung von Bodenaushub durch.
In diesem Markterkundungsverfahren soll erkundet werden, welche externen Annahme-, Aufbereitungs- und Entsorgungsmöglichkeiten dem Landkreis Rastatt zur Verfügung stehen würden, um Erdaushub zu entsorgen zu können, der heute und zukünftig in eventuell steigender Menge dem Landkreis Rastatt zur Beseitigung angedient wird.
Die Markterkundung erfolgt separat für die Teilleistungen Annahme, Aufbereitung und Entsorgung (Verwertung / Beseitigung), d.h. es kann auch nur für einzelne Teilleistungen das Interesse bekundet werden.
Das Markterkundungsverfahren dient daher der Vorbereitung möglicher Auftragsvergaben und zur Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und Anforderungen.
Mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens wurde die ECONUM Unternehmensberatung GmbH in Ludwigsburg beauftragt (Kontaktstelle).
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt wettbewerbliche, transparente und gleichbehandelnde Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.
Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.
Der Landkreis Rastatt ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.
Im Rahmen der Markterkundung ist generell keine Zuschlagserteilung vorgesehen, da es sich hier nicht um ein
Vergabeverfahren handelt. Insofern sind keine Kriterien vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens:
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt wettbewerbliche, transparente und gleichbehandelnde Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.
Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.
Der Landkreis Rastatt ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
2) Allgemeine Rahmenbedingungen
Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ6STT/documents
- etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ6STT einzureichen,
- die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen gebunden,
- eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen,
- Unterlagensprache: Deutsch.
3) Form und Frist zur Interessenbekundung:
Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars (Anlage 1) per Email via [gelöscht] oder über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ6STT einzureichen.
Postalische Interessensbekundungen sind nicht zugelassen.
Die Interessenbekundung muss bis spätestens 15.05.2023, 12 Uhr eingereicht werden.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland